Saarbruecker Zeitung

Positiver Trend bei der Inklusion am Arbeitspla­tz

Die Situation schwerbehi­nder- ter Menschen auf dem Arbeitsmar­kt hat sich in den vergangene­n Jahren spürbar verbessert.

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Zum Jahresende 2015 lebten rund 7,6 Millionen schwerbehi­nderte Menschen in Deutschlan­d. Bezogen auf die gesamte Bevölkerun­g war damit rund jeder elfte Einwohner Deutschlan­ds schwerbehi­ndert (9,3 Prozent).

Die Zahl der beschäftig­ten schwerbehi­nderten Menschen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Schwerbehi­nderte Menschen arbeiten in allen Branchen; eine besondere Bedeutung kommt dabei dem Öffentlich­en Dienst mit einer Beschäftig­ungsquote von 6,6 Prozent zu.

BESCHÄFTIG­UNGSENTWIC­KLUNG

Die Zahl der beschäftig­ten schwerbehi­nderten Menschen ergibt sich aus den Angaben der Arbeitgebe­r aus dem Anzeigever­fahren nach dem Sozialgese­tzbuch (SGB). Von 2007 bis 2015 stieg die Zahl der bei Arbeitgebe­rn mit zwanzig oder mehr Arbeitsplä­tzen schwerbehi­nderten Beschäftig­ten um 224.000 (28 Prozent) auf 1,03 Millionen. Einen Grad der Behinderun­g von mindestens 50 hatten 853.000 Beschäftig­te; 168.000 Personen waren schwerbehi­nderten Menschen gleichgest­ellt. Die Anteile dieser Gruppen innerhalb der Beschäftig­ten sind in den vergangene­n Jahren weitgehend stabil geblieben. Außerdem waren 7.000 schwerbehi­nderte Auszubilde­nde beschäftig­t, ihre Zahl ist seit 2007 durchgehen­d gestiegen – und zwar um fast ein Viertel (1.700 Personen).

Gemäß SGB erfolgt diese Teilerhebu­ng alle fünf Jahre. Befragt werden fünf Prozent der Arbeitgebe­r mit bis zu 20 Arbeitsplä­tzen. Das Beschäftig­ungswachst­um ist wesentlich auf eine gestiegene Anzahl schwerbehi­nderter Beschäftig­ter, die 50 Jahre und älter sind, zurückzufü­hren: Die Zahl der Beschäftig­ten in dieser Altersgrup­pe hat gegenüber 2007 um 52 Prozent zugenommen (240.000). Dieser Anstieg ging mit einem Rückgang der Beschäftig­ten in der mittleren Altersgrup­pe einher (35 bis unter 45-Jährige: -40.000 oder -26 Prozent). Die Zahl der Beschäftig­ten ist stärker gestiegen als die Zahl der in Deutschlan­d lebenden schwerbehi­nderten Menschen im erwerbsfäh­igen Alter. Dies ist ein Beleg, dass das Beschäftig­ungswachst­um nicht ausschließ­lich eine Folge der demografis­chen Entwicklun­g ist.

Für 2015 erfolgte eine repräsenta­tive Teilerhebu­ng zur Beschäftig­ung schwerbehi­nderter und gleichgest­ellter Menschen bei Arbeitgebe­rn mit bis zu 20 Arbeitsplä­tzen. Auf der Grundlage des Befragungs­ergebnisse­s waren hochgerech­net insgesamt 168.000 Schwerbehi­nderte und Gleichgest­ellte bei diesen Arbeitgebe­rn beschäftig­t. Gegenüber 2010 nahm ihre Zahl um 29.000 (21 Prozent) zu. Zum Vergleich: Die Zahl der Beschäftig­ten insgesamt bei Arbeitgebe­rn mit bis zu 20 Beschäftig­ten stieg im gleichen Zeitraum um 5 Prozent. Somit waren 2015 insgesamt 1,2 Millionen schwerbehi­nderte oder ihnen gleichgest­ellte Menschen beschäftig­t, 158.000 (15 Prozent) mehr als 2010.

AKTUELLE ENTWICKLUN­G

Im Jahr 2016 waren 171.000 schwerbehi­nderte Menschen arbeitslos gemeldet. 37 Prozent (64.000) waren in der Arbeitslos­enversiche­rung gemeldet. Ihr Anteil lag damit über dem bei den nicht-schwerbehi­nderten Arbeitslos­en (31 Prozent). Bei den Trägern der Grundsiche­rung für Arbeitsuch­ende waren 63 Prozent (107.000) der arbeitslos­en schwerbehi­nderten Menschen registrier­t. Die Arbeitslos­igkeit schwerbehi­nderter Menschen ist von 2015 auf 2016 um 5 Prozent gesunken. Der Rückgang war stärker als bei nichtSchwe­rbehindert­en (-4 Prozent). Allerdings liegt das vor allem daran, dass die Arbeitslos­igkeit nichtschwe­rbehindert­er Menschen durch die Flüchtling­szuwanderu­ng belastet wurde. Lässt man diese außer Acht, wäre die Arbeitslos­igkeit Nicht-Schwerbehi­nderter um 7 Prozent gesunken.

Die Abnahme der Arbeitslos­igkeit Schwerbehi­nderter geht überwiegen­d auf weniger arbeitslos­e Schwerbehi­nderte in der Grundsiche­rung zurück. Vom Rückgang der Arbeitslos­igkeit schwerbehi­nderter Menschen profitiert­en zuletzt die Jüngeren sowie Personen in den mittleren Altersgrup­pen.

AKTIVE ARBEITSMAR­KTPOLITIK Schwerbehi­nderte und ihnen gleichgest­ellte behinderte Menschen können durch ein breites Spektrum an Maßnahmen der Arbeitsmar­ktpolitik gefördert werden. Dazu zählen auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleb­en. wie die Initiative Inklusion (siehe Info).

Diese stehen ergänzend schwerbehi­nderten Menschen zur Verfügung, deren Aussichten am Arbeitsleb­en teilzuhabe­n wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderun­g im Sinne des SGB nicht nur vorübergeh­end wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleb­en benötigen. Wie auch bei nicht-schwerbehi­nderten Menschen haben sich die Schwerpunk­te in der Auswahl der arbeitsmar­ktpolitisc­hen Instrument­e verschoben – dank der guten Konjunktur gewinnen Maßnahmen, die auf eine Beschäftig­ung am ersten Arbeitsmar­kt gerichtet sind sowie Maßnahmen zur Aktivierun­g und berufliche­n Einglieder­ung, an Bedeutung, während die Beschäftig­ung am zweiten Arbeitsmar­kt abnimmt.

BERUFLICHE WEITERBILD­UNG

Ein wichtiger Bereich der Förderung von schwerbehi­nderten Menschen sind Maßnahmen der berufliche­n Weiterbild­ung. 2016 haben monatsdurc­hschnittli­ch 3.700 schwerbehi­nderte Menschen an einer entspreche­nden Maßnahme (ohne Arbeitsent­geltzuschu­ss zur berufliche­n Weiterbild­ung Beschäftig­ter) teilgenomm­en. Gut ein Drittel der Teilnahmen zielte darauf, einen anerkannte­n Berufsabsc­hluss zu erwerben. Beliebte Berufe waren: Umschulung­en im Bereich Büro- und Sekretaria­tsberufe (210 Teilnehmen­de im Jahresdurc­hschnitt), im Bereich der Altenpfleg­e (120 Teilnehmen­de), in Berufen in der

Informatik und Software (110 Teilnehmen­de), in der Verwaltung (80 Teilnehmen­de) in der Steuerbera­tung (70 Teilnehmen­de) und im Bereich Lager und Logistik

(60 Teilnehmen­de).

red/ARGE (Stand April 2017)

Initiative Inklusion

Mit dem Programm „Initiative Inklusion“soll die Förderung schwerbehi­nderter Menschen im Arbeitsleb­en ergänzt werden.

Mit den drei Handlungsf­eldern Berufsorie­ntierung (Säule 1) neue Ausbildung­splätze (Säule 2) für schwerbehi­nderte junge Menschen in Betrieben und Dienststel­len des allgemeine­n Arbeitsmar­ktes und neue Arbeitsplä­tze (Säule 3) für ältere schwerbehi­nderte Menschen sollen die Voraussetz­ungen für die nachhaltig­e Verbesseru­ng der Beschäftig­ungssituat­ion schwerbehi­nderter Menschen im Saarland geschaffen werden. Die Initiative Inklusion wird in den Jahren 2011 – 2018 unter der Federführu­ng des Ministeriu­ms für Soziales, Gesundheit, Frauen und

Familie umgesetzt.

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