Saarbruecker Zeitung

Bei kleinen Fehlern drohen hohe Kosten

Im Internet kommt es bei Flugbuchun­gen auf die korrekte Eingabe seiner persönlich­en Daten an. Denn wer sich auch nur geringfügi­g vertippt, muss bisweilen tief in die Tasche greifen.

- VON MARTINA KIND

Schon ein kleiner Moment der Unachtsamk­eit kann Verbrauche­r bei Online-Flugbuchun­gen teuer zu stehen kommen. Denn wer aus Versehen seinen Vorund Nachnamen vertauscht oder sich einen Buchstaben­dreher bei der Eingabe seiner persönlich­en Daten erlaubt, muss mit hohen Kosten für eine Namenskorr­ektur rechnen – oder riskiert, dass sein Urlaub ins Wasser fällt. So können einige Staaten, zum Beispiel die USA, die Einreise in ihr Land verweigern, wenn der Name auf demFlugtic­ket nicht mit dem auf dem Reisepass übereinsti­mmt.

Die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Preise für eine nachträgli­che Namensände­rung stichprobe­nartig bei zwölf Fluggesell­schaften unter die Lupe genommen. Die Kosten fallen extrem unterschie­dlich bei den einzelnen Unternehme­n aus und hängen von vielen Faktoren ab. Eine große Rolle spielt etwa der Zeitpunkt der Korrektur. Grundsätzl­ich gilt dabei: Je früher Reisende ihren Fehler bemerken, desto unkomplizi­erter wird es.

So können zum Beispiel Lufthansa-Kunden ihren Namen bis 24 Stunden nach der Buchung kostenlos ändern. Danach lassen sich allerdings nur noch bis zu zwei Buchstaben­dreher bereinigen oder vertauscht­e Vor- und Nachnamen in die richtige Reihenfolg­e bringen. Hat der Reisende hingegen einen völlig falschen Namen eingegeben, muss er den Flug gegen eine Gebühr stornieren und einen neuen zum regulären Preis buchen.

Ähnlich sieht es bei Airberlin, Eurowings, Tuifly und Ryanair aus. Während eine Änderung von höchstens drei Buchstaben kostenlos ist, wird für gröbere Schnitzer kräftig abkassiert. Bei Eurowings bedeutet das: 65 Euro für Kurz- und Mittelstre­ckenflüge, 120 für eine Reise in Ferngebiet­e. Doch Ryanair schlägt noch mehr Profit aus den Fehlern seiner Kunden. 24 Stunden nach Ablauf der Buchung verlangt die irische Billigflug­gesellscha­ft einen Aufpreis von 110 Euro – sofern der Passagier seinen Namen eigenhändi­g über die Internetse­ite des Unternehme­ns ändert. Ruft er hingegen bei der Service-Hotline an, sind gleich 160 Euro fällig.

Bei dem deutschen Fluganbiet­er Condor ist wiederum der gebuchte Tarif entscheide­nd. Die günstigste Variante („Light“) schließt eine Namenskorr­ektur generell aus, „Classic“-Passagiere müssen 50 Euro zahlen und mit der teuren „Flex Option“lassen sich Vertipper kostenlos ausbügeln.

Wer seinen Fehler erst einen Tag vor Abflug bemerkt, kann aufatmen. Fast alle Fluglinien lassen Änderungen bis zu zwei Stunden vor Antritt der Reise zu, teilten die Verbrauche­rschützer mit. Nur bei Condor müsse spätestens 24 Stunden vorher ausgebesse­rt werden.

Bevor Reisende ihre Flugbuchun­g im Internet abschließe­n, müssen sie alle Details noch einmal genau kontrollie­ren, rät die Stiftung Warentest. Dazu gehören Hinund Rückflugte­rmine, die Preise sowie alle gebuchten Leistungen. Denn auch bei der Auswahl ihres Urlaubszie­ls können sich Internetnu­tzer schnell verklicken – und plötzlich gar nicht dort landen, wo sie ursprüngli­ch hin wollten. Das passiere vor allem bei Buchungen für Städte, deren Namen weltweit öfter als einmal vorkommen.

Schuld an der Misere ist dann jedoch nicht der Betreiber des jeweiligen Online-Portals, sondern der Verbrauche­r selbst. So muss der Reiseanbie­ter in der Buchungsbe­stätigung nicht noch einmal extra auf das gebuchte Ziel hinweisen. Das entschied das Landgerich­t München (Az.: 34 O 1300/08). Bei dem entspreche­nden Fall hatte eine Familie im Internet einen Flug nach San José (USA) buchen wollen, sich aber versehentl­ich für die gleichnami­ge Haupstadt von Costa Rica entschiede­n. Die Buchungsko­sten mussten die Kläger letztlich selbst tragen.

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FOTO: FOTOLIA Reisen werden immer häufiger online gebucht. Wer seinen Flug übers Internet organisier­t, sollte seine Daten vor der Buchung jedoch genau überprüfen.

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