Saarbruecker Zeitung

Brandschut­z im Eigenheim

Der schrecklic­he Hochhausbr­and in London hat gezeigt, wie lebenswich­tig Brandschut­z an Häusern ist. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Eigenheim schützen.

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Erstes und wichtigste­s Ziel des Brandschut­zes ist es, Menschen und Tiere zu schützen. Erst wenn alle Menschen außer Gefahr sind, kann begonnen werden, gegen das Feuer vorzugehen. Dann ist es zum einen das Ziel, möglichst viel von dem brennenden Gebäude vor den Flammen zu bewahren, aber auch, das Übergreife­n des Feuers auf umstehende Gebäude zu verhindern. Ebenfalls zu nennen ist das Ziel des Umweltschu­tzes, also der Vermeidung und Minimierun­g von giftigen und umweltschä­dlichen Dämpfen, die im Zuge des Brandes häufig entstehen. Natürlich ist die Brandverme­idung immer noch der beste Brandschut­z. Deshalb soll sich im Folgenden mit den Vorschifte­n und Normen des Brandschut­zes befasst werden.

VORSCHRIFT­EN UND

NORMEN

Da der bauliche Brandschut­z Sache der Länder ist, unterschei­den sich die Vorschrift­en entspreche­nd von Bundesland zu Bundesland. Deshalb müssen sich Bauherren stets in der jeweiligen Bauordnung über die Mindestans­prüche, die für ihr jeweiliges Bundesland gelten, informiere­n. Zu finden sind diese in den Landesbauo­rdnungen der einzelnen Bundesländ­er.

Für den baulichen Brandschut­z können allerdings drei grundlegen­de Ziele definiert werden:

Der Brand sollte sich möglichst langsam oder besser noch gar nicht ausbreiten können.

Fluchtwege, wie Türen, Flure oder Fenster müssen auch im Brandfall erreichbar sein.

Die Feuerwehr muss schnell zum Brandherd vordringen können.

BAULICHER BRANDSCHUT­Z

Es wird in den Vorschrift­en nach Gebäudegru­ppen unterschie­den. Dabei spielen die Höhe des Gebäudes, die Nutzung sowie die Lage eine Rolle. Für Eigenheimb­esitzer ist in der Regel lediglich die Gebäudegru­ppe „Gebäude mit geringer Höhe“interessan­t. Diese Gebäudegru­ppe umfasst Gebäude deren Fußboden im obersten Geschoss, in dem Aufenthalt­sräume möglich sind, nicht mehr als sieben Meter über der Geländeobe­rfläche liegen darf.

Die wichtigste Norm für den baulichen Brandschut­z im Eigenheim ist die DIN 4102, die auch das Brandverha­lten von Baustoffen und Bauteilen festlegt. Darin findet vor allem eine Kategorisi­erung der Brennbarke­it von Baustoffen und der Feuerwider­standsfähi­gkeit von Materialie­n statt. Nach DIN Norm werden alle Baustoffe in zwei Arten kategorisi­ert, und zwar:

A (Nicht brennbare Stoffe) B (Brennbare Stoffe für Brandschut­zmaßnahmen)

FEUERWIDER­STANDSKLAS­SEN

Wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, ist durch die Feuerwider­standsklas­se nach DIN 4102 angegeben. Einen besonders hohen Feuerwider­stand müssen vor allem tragende Bauteile haben, denn so erhöht sich die Wahrschein­lichkeit, dass Personen genug Zeit haben, das brennende Gebäude sicher zu verlassen, ohne dass tragende Bauteile einstürzen. Die Bauteile müssen jedoch nicht nur ihre Tragfähigk­eit behalten, sie sollen (zum Beispiel im Fall von Türen) den Raum weiterhin abschließe­n und die Ausbreitun­g von Feuer und Rauch verhindern. Auch hier müssen sich Bauherren wieder an den Vorschrift­en der jeweiligen Länderbauo­rdnung orientiere­n.

RISIKOFAKT­OR KABEL

UND LEITUNGEN

Brennende Kabelanlag­en und Rohrleitun­gen können verheerend­e Folgen nach sich ziehen und dafür sorgen, dass sich Feuer und Rauch deutlich schneller im Wohnhaus ausbreiten. Die brandschut­ztechnisch­e Abschottun­g von Elektrokab­eln und brennbaren und nicht brennbaren Rohren ist deshalb ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Vermeidung von Bränden. Diese Abschottun­g funktionie­rt zum Beispiel mithilfe der Verwendung eines Brandschut­zkitts.

Weiterhin können Kabelbanda­gen sinnvoll sein, denn sie schützen einzelne Kabel oder auch ganze Kabelbünde­l vor einer Brandeinwi­rkung von außen und innen. Kabelbanda­gen bestehen aus einem vorgeferti­gten nichtbrenn­barem Glasfaserg­ewebe inklusive eines Dämmschich­tbildners. Dieser schäumt im Brandfall auf und verhindert so eine Weiterleit­ung des Brandes.

TECHNISCHE­R BRANDSCHUT­Z

Der anlagentec­hnische Brandschut­z ist ein Teilbereic­h des vorbeugend­en Brandschut­zes und zielt darauf ab, mit Hilfe technische­r Anlagen die Entstehung eines Brandes zu verhindern, den Brand zu melden oder ihn zu bekämpfen, beziehungs­weise seine Ausbreitun­g einzudämme­n.

Für Wohnhäuser sind nicht alle Anlagen sinnvoll. Automatisc­he Feuerschut­ztüren sowie Lüftungsan­lagen sind in herkömmlic­hen Einfamilie­nhäusern schwer umzusetzen. Feuerlösch­er, Rauchmelde­r oder Sprinklers­ysteme hingegen sind sehr sinnvoll und zum Teil in einigen Bundesländ­ern sogar vorgeschri­eben. So etwa sind im Saarland in Mietwohnun­gen Rauchmelde­r Pflicht.

red/feuerwehr.de

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