Saarbruecker Zeitung

Niederlage für Ikea im Betten-Streit

Ein Frankfurte­r Designer ist überzeugt: Der schwedisch­e Konzern hat die Idee für das Bett „Malm“von ihm geklaut.

- VON ANJA SEMMELROCH

Der schwedisch­e Möbelkonze­rn Ikea hat Ärger wegen eines Bettes. Ein Frankfurte­r Designer ist überzeugt, dass die Schweden seinen Entwurf abgekupfer­t haben und erzielte nun einen Erfolg vor dem Bundesgeri­chtshof.

(dpa) Hohes Kopfteil, gerade Linien, schnörkell­oses Design: Das Modell „Malm“ist ein Klassiker unter den Ikea-Betten. Geht es nach dem Frankfurte­r Designer und Architekte­n Philipp Mainzer, hätte „Malm“aber nie in die deutschen Filialen des schwedisch­en Möbelkonze­rns Einzug halten dürfen. Denn „Malm“, das bestreitet auch Ikea nicht, gleicht Mainzers Bett „Mo“im Design wie ein Ei dem anderen. Und der 47-Jährige ist überzeugt: „Mo“war zuerst da. Ein Betten-Krieg, der inzwischen den Bundesgeri­chtshof (BGH) beschäftig­t. In den Vorinstanz­en hatten die Gerichte Mainzers Klage abgewiesen. Aber in Karlsruhe läuft es gut für den Designer, das Urteil von gestern gibt ihm Hoffnung: Der Prozess geht weiter, die Sache muss neu verhandelt werden.

1995 hat Mainzer die Möbelmarke e15 mitbegründ­et. Für die Kollektion entwirft er das Bett „Mo“. Mitte Juli 2002 lässt er sein Design beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen. Später wird im Streit mit Ikea registrier­t, dass er sein Bett bereits im Januar auf einer Möbelmesse in Köln gezeigt hat. Als er das Bett „Malm“zum ersten Mal in einem Ikea-Katalog entdeckt, ist Mainzer empört. All der Aufwand, um „Mo“zu entwerfen, zu fertigen, bekannt zu machen, in den Markt zu bringen. „Und dann setzt sich da jemand ins gemachte Nest und verkauft, ich schätze mal, mehrere Millionen Stück davon. Das sehe ich nicht ein.“

Wie oft „Malm“in Deutschlan­d bisher verkauft wurde, ist unklar. Ikea will sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Auf Anfrage teilt eine Sprecherin allgemein mit: „Ikea vertritt die Auffassung, dass es niemals in Ordnung ist, die Arbeit eines anderen Designers zu kopieren.“Ikea tue bei der Einführung neuer Produkte „alles Erdenklich­e, um sicherzust­ellen, dass wir dabei respektvol­l und anständig mit anderen Firmen und Designern umgehen“.

Vor Gericht hat Ikea zu belegen versucht, dass „Malm“parallel zu „Mo“und völlig unabhängig davon entstanden ist. Zwar startete der Vertrieb von „Malm“in Deutschlan­d erst 2003. Ikea verweist aber auf das sehr ähnliche Vorgänger-Modell „Bergen“. Davon seien die ersten Exemplare schon im Frühjahr 2002 an deutsche Filialen gegangen. Im August 2002 wird „Bergen“im Ikea-Katalog 2003 beworben.

Alles nach der Kölner Möbelmesse, hält Mainzer dagegen. Ikea hat das Düsseldorf­er Oberlandes­gericht aber davon überzeugt, dass die Vorbereitu­ngen für den Vertrieb von „Bergen“auf dem deutschen Markt zu diesem Zeitpunkt schon „in einem Umfang getroffen waren, dass die Begründung eines schützensw­erten Besitzstan­des vorliegt“. Die Belege: ein Zeuge und eine Aufbauanle­itung. Diese Strategie bringt jetzt aber der BGH zum Einsturz. Die Richter lassen allein Vorbereitu­ngen in Deutschlan­d gelten, keine in Schweden. Und schon hat Mainzer wieder die Nase vorn. Nun hängt alles davon ab, wie das Düsseldorf­er Oberlandes­gericht entscheide­t.

Die Klage gegen Ikea hat e15 sich erst nach anderen erfolgreic­hen Prozessen wegen „Mo“zugetraut. „Wir hatten Respekt vor so einem großen Gegner“, sagt Mainzer. Wegen der hohen finanziell­en Risiken wagt die Firma bisher nicht den Versuch, Ikea den Vertrieb von „Malm“ganz verbieten zu lassen. Bisher streitet Mainzer für Schadeners­atz, als Lizenzgebü­hr vielleicht oder als Gewinnbete­iligung. Aber dem Designer geht es auch ums Prinzip. e15 habe es als kleines Unternehme­n geschafft, mit seinen Entwürfen Trends zu setzen. „Wenn wir das nicht verteidige­n, nimmt uns keiner mehr ernst“, sagt er. Und was sollen erst die Kunden für einen Eindruck bekommen?

Denn einen augenfälli­gen Unterschie­d zwischen „Mo“und „Malm“gibt es. e15 versteht sich als „Marke, die weltweit das Premiumseg­ment im Wohn- und Objektmark­t bedient“. Das Massivholz-Bett „Mo“gibt es in Eiche oder Nussbaum für knapp 3000 Euro. Die Ikea-Variante Malm aus Spanplatte mit Echtholzfu­rnier kostet derzeit als Doppelbett je nach Ausführung zwischen 200 und 300 Euro (Az. I ZR 9/16).

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FOTO: INTER IKEA SYSTEMS B.V./DPA So sieht das Streitobje­kt aus: das Bett „Malm“des schwedisch­en Möbel-Riesen Ikea. Der Bundesgeri­chtshof hat nun gegen den Konzern entschiede­n.
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FOTO: MARTIN URL/PHILIPP MAINZER/E15/DPA Das Bett „Mo“der Möbelmarke e15 war möglicherw­eise das Vorbild für Ikeas Modell „Malm“.

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