Land plant Untergrenze für Klinik-Personal
Die Regierung soll künftig Vorgaben für die Stationen machen dürfen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor.
SAARBRÜCKEN Um die Personalnot in den 22 saarländischen Krankenhäusern zu lindern, will die Landesregierung in Zukunft für alle Stationen personelle Untergrenzen vorgeben. Das sieht ein Entwurf von Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) für ein neues Krankenhausgesetz vor, der vom Kabinett beschlossen wurde und der SZ vorliegt. Das Gesundheitsministerium wird darin ermächtigt, „personelle Anforderungen für die medizinischen und pflegerischen Bereiche der Krankenhäuser“festzulegen. Die Personaluntergrenzen für Normalund Intensivstationen müssen auf Aussagen eines Gutachters beruhen. Auch die Mindestanforderungen an die Qualifikation der Ärzte und der Pflegekräfte sollen vorgegeben werden.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, die Patienten würden immer älter und litten daher häufig an mehreren Krankheiten, oftmals Demenz, oder seien pflegebedürftig. Problematisch sei, dass die Personalausstattung auch in den saarländischen Krankenhäusern diesen Anforderungen kaum gerecht werden könne.
Arbeitnehmervertreter lobten den Gesetzentwurf. „Es ist positiv, dass endlich Mindestpersonalzahlen festgelegt werden. Wir brauchen dringend Zahlen“, sagte Verdi-Sekretär Michael Quetting. Damit werde eine
„Damit wird eine Forderung erfüllt, die wir vor Jahren erhoben haben.“
Michael Quetting
Verdi-Sekretär
wichtige Forderung erfüllt, die Verdi schon vor Jahren erhoben habe. Arbeitskammer-Geschäftsführerin Beatrice Zeiger sagte, sie hoffe, dass die neue Regelung zu einer Entspannung der Personalengpässe in den Krankenhäusern führen werde.
Offen ist allerdings noch, wie die zusätzlichen Mitarbeiter finanziert werden. Ein Landesgesetz führt nach Ansicht der Krankenhausträger nicht dazu, dass die Kassen für das Personal aufkommen müssen. Das müsse auf der Bundesebene geregelt werden. Die Landesregierung hatte im März in einer Bundesrats-Initiative den Bund aufgefordert, Personaluntergrenzen für alle Stationen festzulegen. Der Bund will dies aber nur für bestimmte sensible Bereiche in der Krankenhauspflege tun, etwa für Intensivstationen und Nachtdienste.