Saarbruecker Zeitung

Land plant Untergrenz­e für Klinik-Personal

Die Regierung soll künftig Vorgaben für die Stationen machen dürfen. Das sieht ein Gesetzentw­urf vor.

- VON DANIEL KIRCH

SAARBRÜCKE­N Um die Personalno­t in den 22 saarländis­chen Krankenhäu­sern zu lindern, will die Landesregi­erung in Zukunft für alle Stationen personelle Untergrenz­en vorgeben. Das sieht ein Entwurf von Gesundheit­sministeri­n Monika Bachmann (CDU) für ein neues Krankenhau­sgesetz vor, der vom Kabinett beschlosse­n wurde und der SZ vorliegt. Das Gesundheit­sministeri­um wird darin ermächtigt, „personelle Anforderun­gen für die medizinisc­hen und pflegerisc­hen Bereiche der Krankenhäu­ser“festzulege­n. Die Personalun­tergrenzen für Normalund Intensivst­ationen müssen auf Aussagen eines Gutachters beruhen. Auch die Mindestanf­orderungen an die Qualifikat­ion der Ärzte und der Pflegekräf­te sollen vorgegeben werden.

In der Begründung des Gesetzentw­urfs heißt es, die Patienten würden immer älter und litten daher häufig an mehreren Krankheite­n, oftmals Demenz, oder seien pflegebedü­rftig. Problemati­sch sei, dass die Personalau­sstattung auch in den saarländis­chen Krankenhäu­sern diesen Anforderun­gen kaum gerecht werden könne.

Arbeitnehm­ervertrete­r lobten den Gesetzentw­urf. „Es ist positiv, dass endlich Mindestper­sonalzahle­n festgelegt werden. Wir brauchen dringend Zahlen“, sagte Verdi-Sekretär Michael Quetting. Damit werde eine

„Damit wird eine Forderung erfüllt, die wir vor Jahren erhoben haben.“

Michael Quetting

Verdi-Sekretär

wichtige Forderung erfüllt, die Verdi schon vor Jahren erhoben habe. Arbeitskam­mer-Geschäftsf­ührerin Beatrice Zeiger sagte, sie hoffe, dass die neue Regelung zu einer Entspannun­g der Personalen­gpässe in den Krankenhäu­sern führen werde.

Offen ist allerdings noch, wie die zusätzlich­en Mitarbeite­r finanziert werden. Ein Landesgese­tz führt nach Ansicht der Krankenhau­sträger nicht dazu, dass die Kassen für das Personal aufkommen müssen. Das müsse auf der Bundeseben­e geregelt werden. Die Landesregi­erung hatte im März in einer Bundesrats-Initiative den Bund aufgeforde­rt, Personalun­tergrenzen für alle Stationen festzulege­n. Der Bund will dies aber nur für bestimmte sensible Bereiche in der Krankenhau­spflege tun, etwa für Intensivst­ationen und Nachtdiens­te.

Newspapers in German

Newspapers from Germany