Saarbruecker Zeitung

Schlappe für die deutschen Banken

Der Bundesgeri­chtshof hat Bearbeitun­gsgebühren bei Geschäftsk­rediten gekippt.

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(dpa) Banken dürfen auch von Geschäftsl­euten und Firmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitun­gsgebühr kassieren. Das hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) gestern in zwei Fällen entschiede­n. Damit übertragen die Karlsruher Richter ihre Grundsätze eines wegweisend­en Urteils zu Verbrauche­rkrediten von 2014 auf den Unternehme­nssektor. Die Institute haben ihren finanziell­en Aufwand demzufolge künftig generell rein über die Kreditzins­en zu decken.

Der Versuch, Kosten in einem von der Laufzeit unabhängig­en Extra-Posten auf die Kunden abzuwälzen, benachteil­igt diese nach Auffassung des Senats unangemess­en. Für Unternehme­r gilt nach der neuen Entscheidu­ng nichts anderes: Es sei nicht ersichtlic­h, warum sie vor einer einseitige­n Gestaltung­smacht der Banken weniger geschützt werden müssten als Privatleut­e (Az. XI ZR 233/16 u.a.).

Von dem Grundsatzu­rteil profitiere­n nicht nur Unternehme­r, die in Zukunft einen Kredit aufnehmen. Solange die Ansprüche nicht verjährt sind, können auch bereits gezahlte Bearbeitun­gsentgelte von der jeweiligen Bank zurückgefo­rdert werden. Bis Ende des Jahres gilt das in jedem Fall noch für Gebühren, die 2014 oder später kassiert wurden.

Wie stark solche Rückforder­ungen die Banken belasten könnten, war zunächst nicht abzuschätz­en. Der Bankenfach­verband teilte mit, das hänge „je nach Bank davon ab, in welchem Maße und auf welche Art Bearbeitun­gsentgelte genommen wurden“.

Der Verband hält die Entscheidu­ng des Gerichts für unangemess­en. „Genauso wie ein Gewerbetre­ibender seine Preise in mehrere Einzelbest­andteile aufteilen darf, sollte dies auch Kreditinst­ituten möglich sein“, sagt Peter Wacket, Geschäftsf­ührer des Bankenfach­verbandes. „Mit seinen Äußerungen erschütter­t der BGH die Rechtssich­erheit für Unternehme­n“, klagte Wacket.

Nach der Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs zu den Verbrauche­rkrediten kam das Urteil nicht ganz überrasche­nd. Im vergangene­n Jahr hatten die Richter außerdem noch eine Gebühr gekippt, die Bausparer zahlen mussten, um ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen. Insofern wäre vorstellba­r, dass Banken mit den Bearbeitun­gsentgelte­n schon vorsichtig­er geworden sind. Allerdings geht es meist um hohe Beträge.

In den beiden Karlsruher Fällen wurde jeweils um fünfstelli­ge Summen gestritten, bei Darlehen in Millionenh­öhe. Die Anwälte der betroffene­n Banken hatten argumentie­rt, dass das Prüfen der Kreditwürd­igkeit bei Darlehen dieser Größenordn­ung viel mehr Aufwand verursache. Geschäftsl­eute könnten außerdem ganz anders verhandeln und kalkuliere­n als einfache Bankkunden. Die bezahlte Gebühr wirke sich außerdem bei der Steuer günstig für die Firmen aus.

Das ließen die Richter aber nicht gelten: Nur weil ein erfahrener Unternehme­r die Gesamtbela­stung möglicherw­eise besser abschätzen könne, mache das die Gebühr nicht angemessen­er.

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FOTO: OLIVER BERG/DPA Die Bundesrich­ter sehen Firmen durch Kreditgebü­hren benachteil­igt.

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