Für die ungeleerte Tonne muss der Bürger nicht zahlen
(mv) Harald Arzt klagt, dass auf einer Müllabrechnung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) eine Leerung seiner Tonne berechnet wurde, die definitiv nicht erfolgt sei. „Wir waren zu diesem Zeitpunkt im Urlaub“, sagt der SZ-Leserreporter. Die Tonne stehe zudem in einer verschlossenen Garage, zu der nur die Familie einen Schlüssel besitze. Zur Kontrolle trage das Ehepaar die Leerungen im Kalender ein. Das Paar legte Widerspruch gegen den Bescheid ein. Daraufhin sei der Chip der Tonne überprüft worden. Doch der EVS habe keinen Fehler feststellen können. Darüber hinaus kritisieren die Leserreporter, dass sie für den Widerspruch zahlen müssen. Für sie gehe es nicht um „die paar Euro für eine Leerung, sondern ums Prinzip“, betont Arzt.
Detlef Stockart von der Stabsstelle Kommunikation des EVS erklärt, dass der Verband dem Widerspruch dahingehend abgeholfen habe, dass man die „beanstandete Leerung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ storniert habe. Dies habe der EVS den SZ-Lesern bereits mitgeteilt. Den entsprechenden Änderungsbescheid werde das Ehepaar in Kürze erhalten, so der Sprecher.
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