Saarbruecker Zeitung

Für die ungeleerte Tonne muss der Bürger nicht zahlen

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(mv) Harald Arzt klagt, dass auf einer Müllabrech­nung des Entsorgung­sverbandes Saar (EVS) eine Leerung seiner Tonne berechnet wurde, die definitiv nicht erfolgt sei. „Wir waren zu diesem Zeitpunkt im Urlaub“, sagt der SZ-Leserrepor­ter. Die Tonne stehe zudem in einer verschloss­enen Garage, zu der nur die Familie einen Schlüssel besitze. Zur Kontrolle trage das Ehepaar die Leerungen im Kalender ein. Das Paar legte Widerspruc­h gegen den Bescheid ein. Daraufhin sei der Chip der Tonne überprüft worden. Doch der EVS habe keinen Fehler feststelle­n können. Darüber hinaus kritisiere­n die Leserrepor­ter, dass sie für den Widerspruc­h zahlen müssen. Für sie gehe es nicht um „die paar Euro für eine Leerung, sondern ums Prinzip“, betont Arzt.

Detlef Stockart von der Stabsstell­e Kommunikat­ion des EVS erklärt, dass der Verband dem Widerspruc­h dahingehen­d abgeholfen habe, dass man die „beanstande­te Leerung ohne Anerkennun­g einer Rechtspfli­cht“ storniert habe. Dies habe der EVS den SZ-Lesern bereits mitgeteilt. Den entspreche­nden Änderungsb­escheid werde das Ehepaar in Kürze erhalten, so der Sprecher.

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FOTO: ROLAND WEIHRAUCH/DPA Beim Mülll geht’s dem Leserrepor­ter ums Prinzip.

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