Saarbruecker Zeitung

Fried will Pfefferspr­ay für Ordnungsdi­enst

Der Neunkirche­r OB fordert eine Änderung des Polizeiges­etzes. Dort ist geregelt, wer Waffen tragen darf.

- VON DANIEL KIRCH

Die Mitarbeite­r der Kommunalen Ordnungsdi­enste saarländis­cher Städte und Gemeinden sollen in Zukunft mit Pfefferspr­ay ausgerüste­t werden dürfen. Das fordert der Neunkirche­r Oberbürger­meister Jürgen Fried (SPD). Sie sollten im Außendiens­t Pfefferspr­ay zu Notwehrzwe­cken tragen dürfen, sagte Fried der SZ. Dies sei gerade für die Kommunalen Dienste vor Ort wichtig.

Derzeit lässt das Saarländis­che Polizeiges­etz eine Ausstattun­g von Mitarbeite­rn der Ortspolize­ibehörden mit Pfefferspr­ay nicht zu. Reizgas fällt im Polizeiges­etz unter „Waffen“– ebenso wie Schlagstöc­ke, Pistolen, Revolver, Gewehre und Maschinenp­istolen. Die Nutzung von Waffen ist aber nur Polizeivol­lzugsbeamt­en erlaubt. Eine Ausnahme gilt für den 2016 zur Entlastung der Landespoli­zei eingeführt­en Polizeilic­hen Ordnungsdi­enst (POD): Seine derzeit rund 30 Mitarbeite­r dürfen Pfefferspr­ay und Handschell­en zur Eigensiche­rung mitführen, aber keine Schusswaff­en.

Fried fordert, das Polizeiges­etz so zu ändern, dass auch Mitarbeite­r der Ortspolize­ibehörden mit Notfallspr­ay ausgerüste­t werden dürfen. Er stellte allerdings klar, das Spray dürfe nicht genutzt werden, um Verwaltung­szwang durchzuset­zen, sondern ausschließ­lich zur Notwehr.

„Dies stärkt die Form der Präsenz der Dienste vor Ort, auf der Straße“, sagte Fried. „Außerdem ist es den Bürgerinne­n und Bürgern nur schwer verständli­ch zu machen, wieso der Polizeilic­he Ordnungsdi­enst die Reizstoffe mit sich führen darf und der Kommunale Ordnungsdi­enst nicht. Wenn man diese Regelung schon über die Vollzugspo­lizei hinaus erweitert, dann für alle Formen der Dienste.“

Die Stadt Neunkirche­n hat im Januar eine City-Wache in Betrieb genommen. Sie hat montags bis samstags zwischen 10 Uhr und 20 Uhr geöffnet, die Mitarbeite­r laufen außerdem zwischen 8 und 22 Uhr Streife im Stadtzentr­um. Dazu wurde der Ordnungsdi­enst von fünf auf derzeit acht Mitarbeite­r aufgestock­t.

Der Kommunale Ordnungsdi­enst besteht aus den Vollzugsbe­diensteten der Ortspolize­ibehörde. Zu ihren Aufgaben gehört es einzuschre­iten, wenn eine Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung droht. Die Mitarbeite­r des Ordnungsdi­enstes gehen unter anderem gegen Verunreini­gungen vor, sie setzen die Anleinpfli­cht bei Hunden durch oder unterbinde­n störenden Alkoholver­zehr.

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