Saarbruecker Zeitung

Auch Arbeitslos­e können Urlaub machen

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(red) Auch Arbeitslos­e können Urlaub machen. Daran erinnert die Arbeitsage­ntur Saarland. Allerdings könne der Arbeitslos­e nicht so einfach wegfahren, sondern „man muss dies vorher besprechen, beantragen und genehmigen lassen“, heißt es in einer Mitteilung der Agentur.

Der beantragte Urlaub könne allerdings abgelehnt werden, wenn Vermittlun­gsmöglichk­eiten zu erwarten seien. „Die Vermittlun­g in Arbeit oder in einen notwendige­n Lehrgang zur berufliche­n Weiterbild­ung hat auf jeden Fall Vorrang.“Grundsätzl­ich gelte, dass Bezieher von Arbeitslos­engeld I „für die Arbeitsage­ntur täglich erreichbar sein müssen“. Gleichwohl könne die Arbeitsage­ntur einer Reise von bis zu drei Kalenderwo­chen und damit einer Unterbrech­ung der Jobsuche zustimmen, „wenn die berufliche Einglieder­ung in dieser Zeit voraussich­tlich nicht beeinträch­tigt wird“. Durch den Urlaub dürfe sich weder ein Arbeitsang­ebot verzögern noch ein Vorstellun­gsgespräch platzen.

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