Saarbruecker Zeitung

Warnung vor Telefon-Betrügern

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(dpa) Eine im Telefondis­play angezeigte Rufnummer ist keine sichere Möglichkei­t, den Anrufer eindeutig zu identifizi­eren. Denn Cyber-Kriminelle können Telefonans­chlüsse so manipulier­en, dass beim Angerufene­n eine falsche Telefonnum­mer angezeigt wird. Dieser Vorgang wird Call-IDSpoofing genannt, wie die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt.

Die Anrufer gäben sich meist als Richter, Polizeibea­mte, Staatsanwä­lte oder Mitarbeite­r von Rentenvers­icherung, Banken oder bekannten Unternehme­n aus und forderten Nutzer zur Zahlung von Geld auf, warnen die Verbrauche­rschützer. Echte Behörden würden aber niemals telefonisc­h Geldzahlun­gen einfordern, Kontodaten oder Passwörter abfragen oder Zugriff auf den Computer verlangen.

Im Zweifel sollten Nutzer nach solch einem Anruf bei der Behörde oder dem Unternehme­n nachfragen, so die Verbrauche­rzentrale. Wichtig sei außerdem, sich den Zeitpunkt des Anrufs und Details wie den Namen des Anrufers sowie die Kontonumme­r, auf die das Geld überwiesen werden soll, aufzuschre­iben. Mit diesen Informatio­nen sollten Verbrauche­r dann Anzeige bei der Polizei erstatten.

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