Saarbruecker Zeitung

Urteil: IHK-Beiträge sind rechtmäßig

WIRTSCHAFT

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Der Erste Senat des Bundesverf­assungsger­ichts hat in einem gestern veröffentl­ichten Urteil klargestel­lt: Die Zwangsmitg­liedschaft in der IHK und die damit verbundene­n Pflichtbei­träge sind rechtmäßig.

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