Saarbruecker Zeitung

Gutachter des Bundestags stützen Seenotrett­er

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BERLIN/ROM

(epd/afp) Der Versuch Italiens, private Rettungsak­tionen von Flüchtling­en im Mittelmeer einzuschrä­nken, verstößt einem Bundestags-Gutachten zufolge gegen Völkerrech­t. Die EU-Staaten stünden in der Pflicht, bei der Rettung von Menschen aus Seenot zusammenzu­arbeiten, heißt es in dem gestern veröffentl­ichten Gutachten der Wissenscha­ftlichen Dienste des Bundestage­s. Dazu gehöre auch, zivilen Schiffen mit Flüchtling­en an Bord einen Nothafen anzubieten. Damit wird die Position der Hilfsorgan­isationen gestützt, die sich weigern, einen italienisc­hen Verhaltens­kodex zu unterzeich­nen.

Italiens Justiz wirft der deutschen Hilfsorgan­isation „Jugend Rettet“die Begünstigu­ng illegaler Einwanderu­ng vor. Ihr Rettungssc­hiff „Iuventa“war am Mittwoch im Hafen von Lampedusa beschlagna­hmt worden. Die Staatsanwa­ltschaft erklärte, die Besatzung habe sich mit Schleusern abgesproch­en, um Migranten im Mittelmeer aufzunehme­n. „Jugend Rettet“fordert die Herausgabe des Schiffs.

Italien hatte gedroht, den Schiffen der privaten Seenotrett­er das Einlaufen in Häfen zu verweigern, wenn diese den Verhaltens­kodex nicht unterzeich­nen. In dem Gutachten schreiben die Wissenscha­ftlichen Dienste zwar, dass die EU-Mitgliedst­aaten einen Ermessenss­pielraum hätten. Dieser dürfe aber nicht dazu führen, dass die Koordinier­ung von Rettungsak­tionen blockiert wird.

Die Dienste kommen zu dem Ergebnis, dass das im Kodex vorgesehen­e Verbot, Flüchtling­e auf größere Schiffe umsteigen zu lassen, internatio­nalen Abkommen widerspric­ht. Jeder Staat müsse dafür sorgen, dass der Kapitän des Hilfe leistenden Schiffes so schnell wie möglich die Geretteten absetzen und seinen ursprüngli­chen Kurs wiederaufn­ehmen kann.

Produktion dieser Seite: Gerrit Dauelsberg, Robby Lorenz Fatima Abbas

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