Warnblinker auf Autobahn ignoriert
(np) Bremst ein Fahrzeug auf der Autobahn ab und schaltet den Warnblinker ein, muss das nachfolgende Fahrzeug seine Geschwindigkeit sofort reduzieren. Tut der Fahrer das nicht und fährt auf das Fahrzeug am Stauende auf, muss er nicht nur den Schaden tragen, sondern auch mit einer Verwarnung rechnen. Denn es handelt sich nicht lediglich um einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht, sondern um einen fahrlässigen Verkehrsverstoß.
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte eine Geldbuße in Höhe von 165 Euro gegen einen Lkw-Fahrer, der weiter mit Tempo 80 gefahren war, obwohl der Lkw-Fahrer vor ihm wegen eines beginnenden Staus auf 40 km/h abgebremst und die Warnblinker eingeschaltet hatte. Bei dem Auffahrunfall entstand allein am vorderen Lkw ein Sachschaden von 20 000 Euro.
Die vom Amtsgericht verhängte Geldbuße über 165 Euro – statt der Regelgeldbuße von 100 Euro – hielt das Oberlandesgericht für angebracht. Der Fahrer habe nicht auf die Verkehrslage reagiert. Das sei ein fahrlässiger Verkehrsverstoß (Az.: 2 Ss (OWi) 263/15).