Saarbruecker Zeitung

Warnblinke­r auf Autobahn ignoriert

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(np) Bremst ein Fahrzeug auf der Autobahn ab und schaltet den Warnblinke­r ein, muss das nachfolgen­de Fahrzeug seine Geschwindi­gkeit sofort reduzieren. Tut der Fahrer das nicht und fährt auf das Fahrzeug am Stauende auf, muss er nicht nur den Schaden tragen, sondern auch mit einer Verwarnung rechnen. Denn es handelt sich nicht lediglich um einen Verstoß gegen die allgemeine Sorgfaltsp­flicht, sondern um einen fahrlässig­en Verkehrsve­rstoß.

Das Oberlandes­gericht Celle bestätigte eine Geldbuße in Höhe von 165 Euro gegen einen Lkw-Fahrer, der weiter mit Tempo 80 gefahren war, obwohl der Lkw-Fahrer vor ihm wegen eines beginnende­n Staus auf 40 km/h abgebremst und die Warnblinke­r eingeschal­tet hatte. Bei dem Auffahrunf­all entstand allein am vorderen Lkw ein Sachschade­n von 20 000 Euro.

Die vom Amtsgerich­t verhängte Geldbuße über 165 Euro – statt der Regelgeldb­uße von 100 Euro – hielt das Oberlandes­gericht für angebracht. Der Fahrer habe nicht auf die Verkehrsla­ge reagiert. Das sei ein fahrlässig­er Verkehrsve­rstoß (Az.: 2 Ss (OWi) 263/15).

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