Saarbruecker Zeitung

Das gehört in den Ausbildung­svertrag

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(dpa) Der Ausbildung­svertrag ist für viele Jugendlich­e der erste echte Arbeitsver­trag. Deshalb sollten Auszubilde­nde jeden einzelnen Abschnitt gründlich lesen, rät der Deutsche Gewerkscha­ftsbund. Wer etwas nicht versteht, sollte in jedem Fall nachfragen. Denn viele Missverstä­ndnisse und Unsicherhe­iten zu Beginn der Ausbildung lassen sich vermeiden. Prüfen sollten Azubis vor allem, ob der Vertrag Regelungen zu allen wichtigen Punkten enthält. Dazu gehört etwa, wie die Ausbildung genau aufgebaut ist und ob es eine Probezeit gibt. Außerdem müsse im Vertrag stehen, wie lang die tägliche Arbeitszei­t ist und wie die Ausbildung vergütet wird.

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