Saarbruecker Zeitung

Einfacher in gesetzlich­e Krankenver­sicherung zurück

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(dpa) Rentner können künftig leichter von der freiwillig­en oder privaten in die gesetzlich­e Krankenver­sicherung wechseln. Pflichtver­sichert in der gesetzlich­en Krankenver­sicherung sind Rentner bislang nur, wenn sie in der zweiten Hälfte des Arbeitsleb­ens zu mindestens 90 Prozent in einer gesetzlich­en Krankenkas­se versichert waren. Diese Versicheru­ngszeit werde jetzt aufgrund einer neuen gesetzlich­en Regelung anderes berechnet, teilt die Deutsche Rentenvers­icherung Bund mit.

Neu ist, dass für die erforderli­che Zeitspanne drei Jahre für jedes Kind pauschal angerechne­t werden, auch für Adoptiv-, Stief- und Pflegekind­er. Wechseln können auch Ruheständl­er, die die Vorversich­erungszeit bislang nicht erfüllt haben.

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