Saarbruecker Zeitung

Grundbesit­zer muss kontrollie­ren

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(dpa) Immobilien­besitzer müssen auf ihrem Grundstück regelmäßig Bäume kontrollie­ren, damit niemand etwa durch herabfalle­nde Äste zu Schaden kommt, hat das Oberlandes­gericht Oldenburg entschiede­n (Az.: 12 U 7/17).

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