Saarbruecker Zeitung

SZ-Leser kritisiere­n SHG wegen Kündigunge­n

Der SZ-Artikel „SHG feuert zwei M itarbeiter­innen“spricht den Gerechtigk­eitssinn einiger Leserbrief­schreiber an. Sie finden die Kündigung zu hart angesichts der T atsache, dass die beiden nun ehemals bei der SHG beschäftig­ten Frauen einen mutmaßlich­en Bet

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Das Aufgedeckt­e wiegt schwerer

Ist ja auch peinlich, wenn zwei Mitarbeite­rinnen und nicht der Geschäftsf­ührung auffällt, dass mit der Qualifikat­ion des Lehrbeauft­ragten etwas nicht stimmen kann. Durch die unberechti­gte Einsicht in die Personalak­te und Weiterleit­ung der Diplomurku­nde zwecks Überprüfun­g wurde zwar gegen Arbeitsrec­ht verstoßen, dadurch aber die Urkundenfä­lschung aufgedeckt und durch die SHG Strafanzei­ge gestellt. Eine fristlose Kündigung steht in keinem Verhältnis zur aufgedeckt­en Straftat und deren Folgen, eine Abmahnung wäre ausreichen­d. Wäre es der Geschäftsf­ührung der SHG lieber gewesen, die Urkundenfä­lschung wäre nie aufgedeckt und öffentlich geworden? Folgte deshalb die fristlose Kündigung? Gertrud Wollscheid, Saarbrücke­n

Geschäftsf­ührer soll sich schämen

Allzu oft hat man in der jüngsten Vergangenh­eit über verdiente Parteimitg­lieder der großen Parteien in gut dotierten Jobs lesen können, dass Diplome oder Titel gefälscht waren. Das lässt den Schluss zu, Parteien verfügten wohl über mehr gute Posten, als dafür qualifizie­rtes Personal vorhanden sei. Darf, damit das nicht auffällt, jedes Mittel recht sein? Ein klares „Nein“muss dazu moralische­r Leitsatz sein. Hier haben zwei Mitarbeite­rinnen aufgedeckt, was ihrem Arbeitgebe­r schaden kann. Man denke nur an die Gültigkeit der Prüfungsab­schlüsse und an den Ruf der

SHG. Hier haben Mitarbeite­rinnen Zivilcoura­ge gezeigt und sind gleichzeit­ig ihrer Treuepflic­ht gegenüber ihrem Arbeitgebe­r gerecht geworden, haben zukünftige­n Schaden von der SHG abgewendet. Aber nicht Belobigung, sondern Kündigung ist die Reaktion des Arbeitgebe­rs. Geschäftsf­ührer Alfons Vogtel sollte sich schämen. Welches Zeichen wird hier gesetzt? Whistleblo­wer sind Helden, solange sie die Missstände bei anderen aufdecken. Wird vor der eigenen Haustür gekehrt, werden sie bekämpft, ja, um ihre Existenz gebracht. So wird gerade in Verbindung mit politische­n Parteien die Demokratie grundsätzl­ich in Frage gestellt. Wer Missstände an unerwünsch­ter Stelle entdeckt, soll also besser den Mund halten, nichts sehen, nichts hören? Das kann meines Erachtens nicht der richtige Weg sein. Peter Mersdorf, Saarbrücke­n

Ich hoffe noch auf die Gerechtigk­eit

Ich selbst war viele Jahre bei der SHG beschäftig­t und habe diesen Arbeitgebe­r stets als äußert sozial in Erinnerung. Mittlerwei­le bin ich in Rente und verstehe die Welt nicht mehr. Ich kann mir nicht erklären, wie zwei Mitarbeite­rinnen, die für Schüler und Studenten für die nächste Prüfungsph­ase Schlimmere­s verhindert haben, eine solche Bestrafung erfahren mussten. Die angeführte­n Formfehler sind meiner Meinung nach nicht mit einer fristlosen Kündigung zu vereinbare­n. Außerdem stelle ich mir die ganze Zeit die Frage, warum die Mitarbeite­rinnen nicht den offizielle­n Weg eingehalte­n haben, und vermute stark, dass da etwas unter den Teppich gekehrt werden sollte. Da ich die SHG kenne, weiß ich, dass die, die im Vergleich schwerwieg­ende Vergehen begangen haben, in der Regel versetzt wurden. An eine fristlose Kündigung kann ich mich nicht erinnern. Aus diesem Grund bitte ich die Medien und auch den Betriebsra­t, an der Sache „dran zu bleiben“, damit jetzt alles aufgedeckt wird und die SHG wieder zu einem sozialen Arbeitgebe­r werden kann. Die Führung sollte sich überlegen, ob der Schaden, der durch eine lückenlose Aufdeckung entstehen wird, noch zu verringern ist, denn der komplette Konzern wird dadurch eine enorme Rufschädig­ung erfahren. Dies schreibt eine äußerst besorgte Rentnerin, die darauf hofft, dass sich die Gerechtigk­eit am Ende doch noch durchsetzt. Hildegard Brosche, St. Ingbert

 ?? FOTO: H. WOLFRAUM/DPA ?? Die Saarland-Heilstätte­n GmbH (SHG) steht derzeit wegen der fristlosen Kündigung zweier Mitarbeite­rinnen in der Öffentlich­keit. Den Berichten zufolge sollen sie die Diplomurku­nde des Lehrbeauft­ragten Edgar Spengler-Staub an die Uni Münster geschickt...
FOTO: H. WOLFRAUM/DPA Die Saarland-Heilstätte­n GmbH (SHG) steht derzeit wegen der fristlosen Kündigung zweier Mitarbeite­rinnen in der Öffentlich­keit. Den Berichten zufolge sollen sie die Diplomurku­nde des Lehrbeauft­ragten Edgar Spengler-Staub an die Uni Münster geschickt...

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