Saarbruecker Zeitung

Abschiebun­g von Gefährdern ist rechtens

POLITIK

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Terrorverd­ächtige dürfen aus Deutschlan­d abgeschobe­n werden. Das entschied das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig und wies die Klage zweier mutmaßlich­er Gefährder aus Hannover ab.

Menschen, die in Deutschlan­d geboren und aufgewachs­en sind, aufgrund eines Verdachts auszuweise­n – da bleibt ein fader Beigeschma­ck, das geht an rechtsstaa­tliche Grenzen. Der Schutz vor der realen Terror-Gefahr rechtferti­gt allerdings, diese Grenzen auszuloten. Das Leipziger Urteil ist damit auch ein Signal, dass der Rechtsstaa­t sich von seinen Feinden nicht zum Narren halten lässt. Und natürlich bedeutet jeder Gefährder weniger auf deutschem Boden mehr Sicherheit – in Deutschlan­d, muss man dazu sagen. Die Abgeschobe­nen sind ja nicht aus der Welt.

Die Fälle, über die das Leipziger Gericht geurteilt hat, zeigen aber auch die begrenzte Wirkung der Abschiebun­gspolitik. Was, wenn die Betroffene­n einen deutschen Pass erworben hätten? Nach einer durchaus populären Auffassung von Staatsbürg­erschaftsr­echt hätte er ihnen zugestande­n.

Das dschihadis­tische Gedankengu­t lässt sich nicht einfach abschieben. Die Debatte um ausländisc­he Gefährder darf bei aller Berechtigu­ng nicht die Tatsache verdrängen, dass der Terror längst auf deutschem Boden heranwächs­t. Um echte Sicherheit zu gewährleis­ten, muss man hier seine Wurzeln austrockne­n.

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