Saarbruecker Zeitung

Digitale Behördengä­nge ab 2020 möglich

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(noe) Ab dem Jahr 2020 sollen Bürger im Saarland Behördengä­nge digital erledigen können. Die Landesregi­erung wird den Entwurf für ein sogenannte­s E-Government-Gesetz kommende Woche im Landtag einbringen. „Ziel ist es, zum Beispiel von zu Hause aus oder auf einem mobilen Endgerät einfach, sicher und schnell das Auto zuzulassen, den Wohnsitz umzumelden oder den Personalau­sweis zu beantragen“, sagte Finanzstaa­tssekretär Ulli Meyer (CDU) am Dienstag.

Der Bund schreibt vor, dass spätestens bis zum Jahr 2022 alle Verwaltung­sbereiche in Deutschlan­d elektronis­ch abrufbar sein müssen. „Die Grundidee ist, dass der Bürger sich einmal in einem Bürgerport­al anmeldet und dann den kompletten Schriftver­kehr elektronis­ch abwickeln kann“, sagte Meyer. Da alle Portale miteinande­r vernetzt sein sollen, könne der Bürger dann deutschlan­dweit Dienstleis­tungen abfragen, beispielsw­eise eine Kopie seiner Geburtsurk­unde aus Hamburg anfordern.

Mit der Digitalisi­erung will die Landesregi­erung die Verwaltung für die Bürger nutzerfreu­ndlicher machen, aber auch Kosten einsparen. Technische Sicherheit­sstandards werden in dem Gesetz nicht festgeschr­ieben. Dies ergebe keinen Sinn, da die Technologi­e sich in diesem Bereich zu schnell entwickele, sagte Meyer. Bei der Umsetzung würden die aktuellen Empfehlung­en des Bundesamts für Sicherheit in der Informatio­nstechnik berücksich­tigt. Die Daten sollen nicht bei privaten Firmen, sondern in Rechenzent­ren von Land und Kommunen gespeicher­t werden.

Im Gesetz ist Meyer zufolge auch eine Öffnungskl­ausel für elektronis­che Identifika­tionsverfa­hren der Nachbarlän­der Frankreich, Luxemburg und Belgien enthalten.

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