Saarbruecker Zeitung

Bei der Planung Bauvorschr­iften beachten

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Genehmigun­gspflicht regelt die Saarländis­che Landesbauo­rdnung

Ein Wintergart­en ist ein Bauwerk, inklusive aller dazu gehörenden technische­n und baurechtli­chen Anforderun­gen. Der Rat vom Fachmann ist daher unerlässli­ch. Besondere Hilfe und Unterstütz­ung erhalten Interessie­rte beim Bundesverb­and Wintergart­en e.V. Dort sind auch Fachbetrie­be und Wintergart­en-Lieferante­n gelistet, die beispielsw­eise neben Wintergärt­en auch andere Glasbauten anbieten wie Terrassend­ächer, Vordächer, Orangerien, Carports beziehungs­weise Glasbau-Sonderkons­truktionen. Je nach Wohngebiet und entspreche­nd dem dafür geltenden Bebauungsp­lan genügt beim Anbau eines Wintergart­ens eine Bauanzeige bei der Gemeinde.

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Wann tatsächlic­h eine Baugenehmi­gung eingeholt werden muss, das regelt die Saarländis­che Landesbauo­rdnung (LBO). Meist hängt dies von der Bruttogrun­dfläche und der Höhe des Wintergart­ens ab. Zudem darf die Grenze des Nachbargru­ndstücks nicht verletzt werden. Renommiert­e Fachfirmen oder sogar ein Architekt helfen auf Wunsch bei Planung und Bau gerne weiter. Beim Bundesverb­and Wintergart­en e.V. finden Bauherrn darüber hinaus Fachfirmen für Alu-, Holz-Alu-,

Holz-, Kunststoff- oder StahlWinte­rgärten. wal

MEHR INFOS UNTER: www.bundesverb­andwinterg­arten.de

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Foto: tdx/Haas Fertigbau Dieser Wintergart­en bietet einen Mix aus Behaglichk­eit und Schick.

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