Bei der Planung Bauvorschriften beachten
Genehmigungspflicht regelt die Saarländische Landesbauordnung
Ein Wintergarten ist ein Bauwerk, inklusive aller dazu gehörenden technischen und baurechtlichen Anforderungen. Der Rat vom Fachmann ist daher unerlässlich. Besondere Hilfe und Unterstützung erhalten Interessierte beim Bundesverband Wintergarten e.V. Dort sind auch Fachbetriebe und Wintergarten-Lieferanten gelistet, die beispielsweise neben Wintergärten auch andere Glasbauten anbieten wie Terrassendächer, Vordächer, Orangerien, Carports beziehungsweise Glasbau-Sonderkonstruktionen. Je nach Wohngebiet und entsprechend dem dafür geltenden Bebauungsplan genügt beim Anbau eines Wintergartens eine Bauanzeige bei der Gemeinde.
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Wann tatsächlich eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, das regelt die Saarländische Landesbauordnung (LBO). Meist hängt dies von der Bruttogrundfläche und der Höhe des Wintergartens ab. Zudem darf die Grenze des Nachbargrundstücks nicht verletzt werden. Renommierte Fachfirmen oder sogar ein Architekt helfen auf Wunsch bei Planung und Bau gerne weiter. Beim Bundesverband Wintergarten e.V. finden Bauherrn darüber hinaus Fachfirmen für Alu-, Holz-Alu-,
Holz-, Kunststoff- oder StahlWintergärten. wal
MEHR INFOS UNTER: www.bundesverbandwintergarten.de