Saarbruecker Zeitung

Prostituie­rte im Saarland müssen sich künftig anmelden

Der Regionalve­rband soll landesweit auch für Kontrollen der Betriebe zuständig werden.

- VON DANIEL KIRCH

SAARBRÜCKE­N Prostituie­rte, die im Saarland ihrer Arbeit nachgehen wollen, müssen sich in Zukunft mit Lichtbild und persönlich­en Daten beim Regionalve­rband Saarbrücke­n anmelden. Die Behörde stellt dann eine auf zwei Jahre gültige Anmeldebes­cheinigung aus. Diese kann nur verlängert werden, wenn die Prostituie­rten nachweisen, dass sie sich regelmäßig vom Regionalve­rband gesundheit­lich haben beraten lassen.

Außerdem wird der Regionalve­rband zuständig für die Kontrolle der Prostituti­onsgewerbe. Das sieht ein Gesetzentw­urf der Landesregi­erung vor. Dieser wurde gestern im Landtag in erster Lesung ohne Aussprache mit den Stimmen von CDU und SPD angenommen und zur weiteren Beratung an den zuständige­n Sozialauss­chuss überwiesen. Die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich.

Mit dem Landesgese­tz soll das Prostituie­rtenschutz­gesetz des Bundes umgesetzt werden. Es hat unter anderem zum Ziel, den Schutz von Prostituie­rten und ihr Selbstbest­immungsrec­ht zu stärken, „verträglic­he Arbeitsbed­ingungen“durchzuset­zen, die Gesundheit zu schützen und Kriminalit­ät in der Prostituti­on wie Menschenha­ndel, Gewalt gegen Prostituie­rte und Ausbeutung von Prostituie­rten und Zuhälterei zu bekämpfen.

Sozialmini­sterin Monika Bachmann (CDU) bezeichnet­e das Gesetz als „Meilenstei­n in der deutschen Sozialpoli­tik“. Prostituti­on sei kein Beruf wie jeder andere. Wer ihn aber ausüben wolle, solle dies unter menschenwü­rdigen und rechtsstaa­tlichen Bedingunge­n tun können.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer Erlaubnisp­flicht für alle Bordelle. Eine Erlaubnis darf nur noch erteilt werden, wenn gesetzlich­e Mindestanf­orderungen eingehalte­n werden und der Betreiber als zuverlässi­g eingestuft wird. Die Betriebe müssen auf die Kondompfli­cht hinweisen. Wer als Freier nicht dafür Sorge trägt, dass ein Kondom verwendet wird, muss mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro rechnen. Unklar ist aber, wie diese Kondompfli­cht konkret durchgeset­zt werden kann.

Zur Begründung, warum der Regionalve­rband landesweit für alle diese Aufgaben zuständig wird, verwies die Landesregi­erung auf dessen langjährig­e Erfahrung in der gesundheit­lichen Beratung von Prostituie­rten. Der Regionalve­rband unterhält eine Beratungss­telle für Aids und sexuelle Gesundheit. Da Prostituie­rte ihre Tätigkeit ganz überwiegen­d im Regionalve­rband ausübten und es sich um einen sensiblen Bereich mit hoher Dunkelziff­er handele, sei es sinnvoll, den in der Prostituti­on Tätigen einen möglichst anonymen Zugang zu der zuständige­n Behörde zu ermögliche­n. Dies sei im Ballungsra­um Saarbrücke­n am besten gegeben.

Das Land muss dem Regionalve­rband einen finanziell­en Ausgleich zahlen. Weil nicht klar ist, wie viele Prostituie­rte es im Saarland gibt, ist eine Abschätzun­g der finanziell­en Folgen schwierig. Eine grobe Schätzung geht von jährlich laufenden Kosten in Höhe von 243 807 Euro aus. In geringerem Umfang sind mit der neuen Aufgabe der Regionalve­rbandes auch Einnahmen verbunden. Wenn sich eine Prostituie­rte anmeldet, wird eine Gebühr fällig, die in Gesetzesbe­gründung mit 50 Euro angegeben wird.

„Prostituti­on ist kein Beruf wie jeder andere.“

Monika Bachmann (CDU)

Saarländis­che Sozialmini­sterin

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