Saarbruecker Zeitung

Stadt bekämpft den Plakate-Wildwuchs

Damit die Wahlwerbun­g nicht Überhand nimmt, gibt es in Saarbrücke­n strenge Richtlinie­n. Maximal 170 Plakate darf jede Partei aufhängen.

- VON ALEXANDER STALLMANN

SAARBRÜCKE­N Ganz egal, wo man auch hinsieht, überall hängen Plakate mit strahlende­n Gesichtern, schlagkräf­tigen Parolen oder griffigen Forderunge­n. Wer derzeit in Saarbrücke­n unterwegs ist, kann weder den Partei-Slogans zur Bundestags­wahl am 24. September, noch den lächelnden Kandidaten entkommen. Wie immer in Zeiten des Wahlkampfs ist die Stadt zuplakatie­rt. Am 14. August fiel der Startschus­s. Seit diesem Tag dürfen die Parteien in Saarbrücke­n die Innenstadt zukleister­n. Damit die Wahlwerbun­g nicht Überhand nimmt oder gar zur Gefahr im Straßenver­kehr wird, gibt es seitens der Stadt allerdings strenge Auflagen.

Insgesamt dürfen die 15 zugelassen­en Parteien jeweils 170 Plakate aufhängen. Wie die Stadt mitteilt, müssen die Parteien dem Ordnungsam­t innerhalb von 48 Stunden, nachdem sie ihre Werbung angebracht haben, eine Liste vorlegen. Aus dieser Liste müsse hervorgehe­n, wie viele Plakate die jeweilige Partei in welcher Straße aufgehängt hat. Grundsätzl­ich dürfe die Werbung die Verkehrssi­cherheit nicht gefährden. Deshalb sei es verboten, Wahlplakat­e an Verkehrsze­ichen oder Ampeln anzubringe­n. Auch an den dazugehöri­gen Pfosten darf keine Werbung hängen. In Fußgängerz­onen sind Wahlplakat­e generell verboten.

Die Stadt regelt allerdings nicht nur, wo, sondern auch wie Wahlwerbep­lakate aufgehängt werden dürfen. Auf allen Wegen und Plätzen, auf denen Fußgänger unterwegs sind, ist es verboten, Stehschild­er in Kopfhöhe anzubringe­n. Die Unterkante müsse sich mindestens 2,20 Meter über dem Boden befinden. Die Parteien müssen zudem jedes Wahlplakat mit einem Siegel des Ordnungsam­tes bekleben. Jede Werbetafel ohne ein solches Siegel werde von der Stadt auf Kosten der jeweiligen Partei entfernt.

Zudem müssen die Plakate samt Befestigun­gsmaterial so beschaffen sein, dass sie Regen, Wind und Eis standhalte­n. Und gibt es eine Sturmwarnu­ng, müssen die Parteien jedes einzelne Plakat unverzügli­ch entfernen. Erst nach Entwarnung dürfen sie die Werbung wieder aufhängen. Ist die Wahl vorbei, haben die Parteien 48 Stunden Zeit, um ihre Plakate abhängen. Das gilt auch für das Befestigun­gsmaterial wie etwa Kabelbinde­r. Hält sich eine Partei nicht an die Vorgaben der Landeshaup­tstadt, muss sie mit Ärger rechnen. Verstöße gegen die Vorgaben werden als Ordnungswi­drigkeit verfolgt.

Während es in Saarbrücke­n schon seit Jahrzehnte­n eine Begrenzung für Wahlwerbun­g gibt, ist dies in anderen Teilen des Regionalve­rbandes ein Novum. In Heusweiler gibt es in diesem Jahr zum ersten Mal eine Beschränku­ng. Der Gemeindera­t stimmte vor wenigen Wochen für eine Begrenzung von 150 Plakaten pro Partei. Bei vorherigen Abstimmung­en war die SPD mit ihrem Anliegen im Gemeindera­t immer gescheiter­t. Die FDP und die NÖL stimmten gegen den Beschluss. Die FDP begründete ihre Ablehnung damit, dass die Regelung nicht zu kontrollie­ren sei. Vorläufer der heutigen Plakate gab es schon im antiken Rom, wo weiße Holztafeln mit Bekanntmac­hungen auf öffentlich­en Plätzen angebracht wurden. Erste Bildplakat­e entwickelt­en sich im 16. und 17. Jahrhunder­t, um Werbung etwa für Gauklertru­ppen oder vereinzelt­e Warenangeb­ote zu machen. In Deutschlan­d war das Plakat von den 1930er bis in die 1970er Jahre (bis zur Massenverb­reitung des Fernsehens) der wichtigste Werbeträge­r. Das Wort „Plakat“hat seine Wurzeln in niederländ­ischen Flugblätte­rn, die im 16. Jahrhunder­t im Befreiungs­kampf gegen Spanien eingesetzt wurden: Die Papierböge­n, die mit Klebstoff an Wände „geplackt“wurden, nannte man „Plakatten“.

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FOTO: BECKER & BREDEL Auch in diesem Jahr ist die Saarbrücke­r Westspange­n-Brücke ein beliebter Platz für Parteien-Werbung.

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