Stadt bekämpft den Plakate-Wildwuchs
Damit die Wahlwerbung nicht Überhand nimmt, gibt es in Saarbrücken strenge Richtlinien. Maximal 170 Plakate darf jede Partei aufhängen.
SAARBRÜCKEN Ganz egal, wo man auch hinsieht, überall hängen Plakate mit strahlenden Gesichtern, schlagkräftigen Parolen oder griffigen Forderungen. Wer derzeit in Saarbrücken unterwegs ist, kann weder den Partei-Slogans zur Bundestagswahl am 24. September, noch den lächelnden Kandidaten entkommen. Wie immer in Zeiten des Wahlkampfs ist die Stadt zuplakatiert. Am 14. August fiel der Startschuss. Seit diesem Tag dürfen die Parteien in Saarbrücken die Innenstadt zukleistern. Damit die Wahlwerbung nicht Überhand nimmt oder gar zur Gefahr im Straßenverkehr wird, gibt es seitens der Stadt allerdings strenge Auflagen.
Insgesamt dürfen die 15 zugelassenen Parteien jeweils 170 Plakate aufhängen. Wie die Stadt mitteilt, müssen die Parteien dem Ordnungsamt innerhalb von 48 Stunden, nachdem sie ihre Werbung angebracht haben, eine Liste vorlegen. Aus dieser Liste müsse hervorgehen, wie viele Plakate die jeweilige Partei in welcher Straße aufgehängt hat. Grundsätzlich dürfe die Werbung die Verkehrssicherheit nicht gefährden. Deshalb sei es verboten, Wahlplakate an Verkehrszeichen oder Ampeln anzubringen. Auch an den dazugehörigen Pfosten darf keine Werbung hängen. In Fußgängerzonen sind Wahlplakate generell verboten.
Die Stadt regelt allerdings nicht nur, wo, sondern auch wie Wahlwerbeplakate aufgehängt werden dürfen. Auf allen Wegen und Plätzen, auf denen Fußgänger unterwegs sind, ist es verboten, Stehschilder in Kopfhöhe anzubringen. Die Unterkante müsse sich mindestens 2,20 Meter über dem Boden befinden. Die Parteien müssen zudem jedes Wahlplakat mit einem Siegel des Ordnungsamtes bekleben. Jede Werbetafel ohne ein solches Siegel werde von der Stadt auf Kosten der jeweiligen Partei entfernt.
Zudem müssen die Plakate samt Befestigungsmaterial so beschaffen sein, dass sie Regen, Wind und Eis standhalten. Und gibt es eine Sturmwarnung, müssen die Parteien jedes einzelne Plakat unverzüglich entfernen. Erst nach Entwarnung dürfen sie die Werbung wieder aufhängen. Ist die Wahl vorbei, haben die Parteien 48 Stunden Zeit, um ihre Plakate abhängen. Das gilt auch für das Befestigungsmaterial wie etwa Kabelbinder. Hält sich eine Partei nicht an die Vorgaben der Landeshauptstadt, muss sie mit Ärger rechnen. Verstöße gegen die Vorgaben werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt.
Während es in Saarbrücken schon seit Jahrzehnten eine Begrenzung für Wahlwerbung gibt, ist dies in anderen Teilen des Regionalverbandes ein Novum. In Heusweiler gibt es in diesem Jahr zum ersten Mal eine Beschränkung. Der Gemeinderat stimmte vor wenigen Wochen für eine Begrenzung von 150 Plakaten pro Partei. Bei vorherigen Abstimmungen war die SPD mit ihrem Anliegen im Gemeinderat immer gescheitert. Die FDP und die NÖL stimmten gegen den Beschluss. Die FDP begründete ihre Ablehnung damit, dass die Regelung nicht zu kontrollieren sei. Vorläufer der heutigen Plakate gab es schon im antiken Rom, wo weiße Holztafeln mit Bekanntmachungen auf öffentlichen Plätzen angebracht wurden. Erste Bildplakate entwickelten sich im 16. und 17. Jahrhundert, um Werbung etwa für Gauklertruppen oder vereinzelte Warenangebote zu machen. In Deutschland war das Plakat von den 1930er bis in die 1970er Jahre (bis zur Massenverbreitung des Fernsehens) der wichtigste Werbeträger. Das Wort „Plakat“hat seine Wurzeln in niederländischen Flugblättern, die im 16. Jahrhundert im Befreiungskampf gegen Spanien eingesetzt wurden: Die Papierbögen, die mit Klebstoff an Wände „geplackt“wurden, nannte man „Plakatten“.