Saarbruecker Zeitung

Prüfer: Saarland frühestens 2200 schuldenfr­ei

Wie groß die Finanznot des Saarlandes ist, zeigt eine neue Prognose des Landesrech­nungshofs: Im besten Falle könne das Land demnach in 183 Jahren schuldenfr­ei sein.

- VON UTE KIRCH

SAARBRÜCKE­N Das Saarland ist frühestens in 183 Jahren schuldenfr­ei. Aber nur, wenn es jährlich 80 Millionen Euro Schulden tilgt und „alles optimal läuft“. Darauf hat der Präsident des Landesrech­nungshofs, Klaus Schmitt, gestern bei der Vorstellun­g des Jahresberi­chts 2016 hingewiese­n. Betrug der Schuldenbe­rg des Landes Ende 2016 14,4 Milliarden Euro, dürfte er bis Ende 2018 auf 14,6 Milliarden Euro anwachsen. Nicht inbegriffe­n in die Prognose sind die kommunalen Schulden.

Der Rechnungsh­of begrüßte, dass es dem Land gelungen sei, die Konsolidie­rungsaufla­gen und Sanierungs­verpflicht­ungen in den Jahren 2015 und 2016 einzuhalte­n. Das Ergebnis der Neuregelun­g des Bund-Länder-Finanzausg­leichs bezeichnet­e Schmitt als „großen Erfolg“. Dem Land werde ab 2020 ein Mehrbetrag von 150 Millionen jährlich zur Verfügung stehen. Auch die Verminderu­ng der Nettokredi­taufnahme von 251 auf 150 Millionen wertete er positiv.

Als Haushaltsr­isiko bezeichnet­e er hingegen den Investitio­nsstau bei der Infrastruk­tur im Land, etwa bei Landstraße­n, Brücken und Schulen. So seien die Ausgaben für Investitio­nen im Jahr 2015 mit 372,1 Millionen Euro auf ein historisch­es Tief gesunken und im Vorjahr nur leicht gestiegen (387,8 Millionen Euro). Zwar sehe der Koalitions­vertrag eine Investitio­nsoffensiv­e ab dem Jahr 2020 vor, doch müsse auch bis dahin in den Erhalt der Infrastruk­tur investiert werden.

Ein weiteres Risiko für den Landeshaus­halt seien die Ausgaben zur Bewältigun­g der Flüchtling­skrise. Durch den Familienna­chzug und den weiteren Flüchtling­szuzug in noch unbekannte­r Höhe ließen sich die Kosten noch nicht beziffern. Die Zuwanderun­g führe zu steigenden Bedarfen im Sozialbere­ich, bei Lehrerstel­len sowie bei der öffentlich­en Sicherheit. Dadurch könnte das Saarland die vom Stabilität­srat gesteckte Defizitobe­rgrenze überschrei­ten, was die Auszahlung der Konsolidie­rungshilfe­n des Bundes gefährden würde. In dem Fall müsste das Saarland erreichen, dass entweder der Stabilität­srat die Flüchtling­skosten als außergewöh­nliche Notsituati­on anerkennt oder der Bund weitere Flüchtling­skosten erstattet. Zum Nachweis empfiehlt der Rechnungsh­of, dem Haushaltsp­lan künftig eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben im Zusammenha­ng mit Asyl und Flüchtling­en anzuhängen.

Saar-Finanzmini­ster Stephan Toscani (CDU) kündigte an, die Regierung werde die Hinweise des Rechnungsh­ofes prüfen und bei übereinsti­mmender Einschätzu­ng umsetzen. Bei der Auflistung der flüchtling­sbedingten Ausgaben gebe es jedoch statistisc­he und methodisch­e Probleme.

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FOTO: BECKER&BREDEL Klaus Schmitt, Präsident des saarländis­chen Rechnungsh­ofs

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