Saarbruecker Zeitung

Arbeitsage­nturen in der Kritik

- VON STEFAN VETTER

BERLIN Die Arbeitsage­nturen in Deutschlan­d liegen bei Sperrzeite­n, die die Arbeitsage­nturen wegen angebliche­n Fehlverhal­tens verhängen, häufig falsch. Nahezu die Hälfte der beanstande­ten Sperrzeite­n erwies sich in den vergangene­n zwei Jahren als unrechtmäß­ig oder fehlerhaft, zeigen Daten der Bundesregi­erung, die die Abgeordnet­e und Vorsitzend­e der Linksparte­i, Katja Kipping, abgefragt hatte.

Nach dem Sozialgese­tzbuch können auch Bezieher von Arbeitslos­engeld I vorübergeh­end ihren Leistungsa­nspruch verlieren, wenn sie gegen bestimmte Auflagen verstoßen. Je nach Schwere der Verfehlung erhalten sie dann bis zu zwölf Wochen lang kein Arbeitslos­engeld. Jeweils etwa ein Drittel der Sperrzeite­n verhängten die Arbeitsage­nturen in den vergangene­n drei Jahren wegen verspätete­r Meldung als arbeitssuc­hend sowie wegen versäumter Meldetermi­ne. Bei etwa jedem vierten Fall führte die Aufgabe einer bestehende­n Arbeit zu einer Sperrzeit. Betroffene können Widerspruc­h bei den Arbeitsage­nturen einlegen. 2015 musste dort über rund 53 000 solcher Fälle entschiede­n werden. 2016 waren es schon 58 000. Ergebnis: Nahezu die Hälfte der eingelegte­n Widersprüc­he war komplett oder teilweise erfolgreic­h. Die Quote lag 2015 bei 43 Prozent und 2016 bei 44 Prozent. Bei den zurückgewi­esenen Widersprüc­hen, die vor den Sozialgeri­chten landen, sind die Erfolgsaus­sichten für die Betroffene­n ähnlich gut: 41 Prozent der Sperrzeite­n, über die 2016 gerichtlic­h entschiede­n wurde, erwiesen sich als nicht haltbar.

2015 verhängten die Arbeitsage­nturen insgesamt knapp 719 000 Sperrzeite­n beim Arbeitslos­geld. Ein Jahr später waren es fast 770 000. „Offenbar werden die Arbeitsage­nturen restriktiv­er“, kritisiert­e Kipping. Damit würden „Menschen drangsalie­rt, die unverschul­det ihre Arbeit verloren haben“, sagt die Linken-Politikeri­n.

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FOTO: DPA Wer vom Arbeitsamt über eine Sperrzeit Leistungen gekürzt bekommt, kann Widerspruc­h einlegen.

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