Saarbruecker Zeitung

Wann eine Kündigung rechtsgült­ig ist

- VON JANA FREIBERGER

SAARBRÜCKE­N Am Morgen den Briefkaste­n zu öffnen und darin Post vom Chef mit der Kündigung zu finden, ist wohl der Albtraum eines jeden Arbeitnehm­ers. Doch damit ist in den meisten Fällen noch lange nicht das letzte Wort gesprochen, sagt Manfred Schneider, Organisato­r des gestrigen Arbeitsrec­htstages im Saarbrücke­r Schloss.

„Gegen fast jede Kündigung wird geklagt“, berichtet der Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Und meistens mit Erfolg. Zumindest ein Vergleich, eine finanziell­e Abfindung, springe für den Kläger mit hoher Wahrschein­lichkeit heraus. Zu komplex ist das Arbeitsrec­ht, zu komplizier­t sind häufig die Formvorsch­riften einer Kündigung für den Arbeitgebe­r.

Die Teilnehmer, die sich im Festsaal des Schlosses eingefunde­n haben, sind größtentei­ls Personaler, Geschäftsf­ührer, Betriebsrä­te – Juristen sind beim diesjährig­en Arbeitsrec­htstag kaum zu finden. Konzentrie­rt lauschen sie Stephanie Rachors Vortrag. Die Richterin am Bundesarbe­itsgericht will die rund 60 Zuhörer in puncto Kündigungs­recht auf den neuesten Stand bringen, ihnen dabei helfen, Fehler beim Thema Kündigung zu vermeiden.

Sie erläutert die richtige Abwicklung betriebsbe­dingter Kündigunge­n und Massenentl­assungen, spricht aber auch über schwierig zu entscheide­nde Grenzfälle, wie die Druckkündi­gung. Diese ist beispielsw­eise zulässig, wenn Mitarbeite­r ihre Arbeit niederlege­n, weil sie sich weigern, mit einem Sexualtäte­r zusammenzu­arbeiten und dem Unternehme­n dadurch finanziell­e Einbußen drohen. Abschließe­nd klärt sie die Anwesenden über den Sonderkünd­igungsschu­tz schwerbehi­nderter Menschen auf.

findet am 18. Mai statt. Dann referieren die beiden Richter Mario Eylert und Gerhard Binkert zum Thema „Arbeitsrec­ht von A bis Z, von Arbeitsver­trag bis Zeugnis“.

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