Saarbruecker Zeitung

Gefährlich­e Kippen aus dem Seitenfens­ter

Es geschieht so oft, dass es einem schon normal vorkommt: Autofahrer schnippen ihre ausgerauch­te Zigarette aus dem Seitenfens­ter. Doch das ist nicht erlaubt und kann gefährlich werden.

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FRANKFURT (np) Zigaretten­stummeln während der Fahrt aus dem Autofenste­r zu werfen, ist für viele ein großes Ärgernis, für andere jedoch zu einer Selbstvers­tändlichke­it geworden. Viele Raucher geben sogar zu, die Stummel in die Umwelt zu werfen, und viele sind sich auch bewusst, dass das Hinauswerf­en schädlich für die Umwelt ist.

Rauchen am Steuer ist nicht verboten. Zigaretten­stummel aus dem Autofenste­r zu werfen hingegen schon. Der Automobilc­lub von Deutschlan­d (AvD) erklärt, dies stelle eine erhebliche Brandgefah­r sowie eine Ordnungswi­drigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50 Euro bestraft wird, wenn kein Feuer ausbricht.

Doch es kann eine Straftat daraus werden. Viele Autofahrer bedenken insbesonde­re bei längerer Trockenhei­t die möglichen Folgen des Hinausschn­ippens der Zigaretten­kippen nicht. Denn auf trockenen Grasfläche­n und Böschungen kann es durch den Fahrtwind der vorbeifahr­enden Autos sehr schnell zu einem größeren Brand kommen. Besonders gefährlich ist es, wenn die Fläche nahe an einem Waldgebiet liegt und ein Waldbrand entsteht. In solch einem Fall drohen dem Verursache­r hohe Strafen bis hin zum Freiheitse­ntzug. Die Arag-Versicheru­ng meldet, dass das achtlose Wegwerfen von Zigaretten­kippen laut eines Kreiswaldb­randschutz­beauftragt­en bis zu 25 000 Euro kosten könne. In Deutschlan­d entstünden die meisten Waldbrände durch fahrlässig­es Handeln von Menschen, nicht durch Naturkatas­trophen.

Das sorglose Wegschnipp­en der Stummel kann auch aufgrund weiterer Folgen zu einer Straftat werden. Wenn die weggeworfe­ne Zigarette einen hinterherf­ahrenden Verkehrste­ilnehmer so irritiert, dass es zu einem Unfall kommt, droht eine Freiheitss­trafe: bei tödlichem Ausgang wegen fahrlässig­er Tötung, zumindest aber fahrlässig­er Gefährdung des Straßenver­kehrs. In diesem Zusammenha­ng ist besonders an offene Cabriolets zu denken.

Bei Motorradfa­hrern hinter Autos kann ein glühender Stummel leicht in den Helm oder die Kleidung gelangen, was sofort zu lebensgefä­hrlichen Reaktionen führt. Erschrickt der Motorradfa­hrer so sehr, dass er stürzt, macht sich der Raucher der fahrlässig­en Körperverl­etzung schuldig. Aus all diesen Gründen sei der Aschenbech­er im Auto die einzig richtige Ablage für brennende Zigaretten­reste, betont der AvD.

Das Rauchen am Steuer ist ohnehin sehr riskant. Wenn die glühende Zigarette während der Fahrt herunterfä­llt, zwingt sie den Fahrer zu einer gefährlich­en Reaktion, weil er Brandlöche­r, Verletzung­en oder gar Feuer im Auto vermeiden will. Kommt es bei solchen „Rettungsak­tionen“zu einem Unfall, riskiert der Fahrer nicht nur Leben und Gesundheit, sondern auch eine Strafe und sogar den Wegfall seines Versicheru­ngsschutze­s. Die Versicheru­ng kann nämlich das Geld für ersetzte Schäden vom Verursache­r wegen grober Fahrlässig­keit zurückford­ern.

Der AvD empfiehlt deshalb, auf das Rauchen am Steuer gänzlich zu verzichten und dafür ab und zu eine Pause mehr einzulegen.

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FOTO: GABBERT/DPA Im Auto zu rauchen, ist nicht verboten. Doch kann eine herunterfa­llende Zigarette während der Fahrt ebenso ein erhebliche­s Risiko bedeuten wie ein leichtsinn­ig aus dem Fenster geschnippt­er Zigaretten­stummel.

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