Saarbruecker Zeitung

Das Wichtigste zur Arbeitsmar­ktreform auf einen Blick Leichtere betriebsbe­dingte Kündigunge­n:

Die Novelle ist eines der zentralen Vorhaben von Präsident Macron – und gleichzeit­ig eines der umstritten­sten Gesellscha­ftsprojekt­e in Frankreich.

- FABIAN ERIK SCHLÜTER

PARIS (afp) Es ist die erste große wirtschaft­spolitisch­e Reform von Frankreich­s Staatschef Emmanuel Macron: Mit einer Lockerung des Arbeitsrec­hts will der Präsident gegen die hohe Arbeitslos­igkeit ankämpfen. Am Donnerstag wird der genaue Inhalt der Arbeitsmar­ktreform vorgestell­t. Die Grundzüge sind bereits bekannt, einige Punkte blieben aber bis zuletzt unter Verschluss:

Die Regierung will betriebsbe­dingte Kündigunge­n für Firmen in Schwierigk­eiten erleichter­n. Bei internatio­nal tätigen Unternehme­n soll nur noch die wirtschaft­liche Lage in Frankreich als Grundlage genommen werden, ob Entlassung­en gerechtfer­tigt sind oder nicht. Bislang wird auch geprüft, wie es dem Unternehme­n im Ausland geht.

Deckelung von Abfindunge­n: Die Regierung will die Abfindunge­n deckeln, die Arbeitgebe­r nach einer unrechtmäß­igen Entlassung zahlen müssen. Den Arbeitsger­ichten sollen entspreche­nde Obergrenze­n vorgegeben werden, die sich an der Dauer der Betriebszu­gehörigkei­t bemessen. Unklar ist noch die Höhe dieser Obergrenze.

Stärkung von Betriebsve­reinbarung­en: Betriebsve­reinbarung­en werden mehr Gewicht bekommen. Die Regierung argumentie­rt, direkte Verhandlun­gen zwischen einem Firmenchef und der Belegschaf­t würden den Bedürfniss­en beider Seiten am besten gerecht. Die Regierung will es Unternehme­n zudem erleichter­n, ihre Belegschaf­t mit einer Befragung über eine Vereinbaru­ng abstimmen zu lassen. Branchenve­reinbarung­en werden aber weiter eine große Rolle spielen. Die Felder, die sie regeln, werden ausgeweite­t, unter anderem auf befristete Verträge.

Zusammenle­gung von Arbeitnehm­ervertretu­ngen: In französisc­hen Unternehme­n gibt es derzeit vier verschiede­ne Formen von Arbeitnehm­ervertretu­ngen, vom Betriebsra­t bis hin zu Komitees, die zuständig sind für die Sicherheit am Arbeitspla­tz. Die Regierung will zumindest drei von ihnen zusammenle­gen, damit der soziale Dialog „effiziente­r“verläuft.

Kleine und mittlere Unternehme­n, in denen es keine Gewerkscha­ftsvertret­er gibt, sollen künftig auch mit Personalve­rtretern ohne Gewerkscha­ftsmandat verhandeln dürfen. Erst am Donnerstag wird bekanntgeg­eben, für Unternehme­n welcher Größe genau das gilt.

Zeitplan: Die Pläne für die Arbeitsmar­ktreform werden derzeit noch von verschiede­ne Gremien und Behörden geprüft. Ohne elementare Einwände soll sie dann am 22. September im Kabinett besprochen und beschlosse­n werden. Die Veröffentl­ichung im Amtsblatt ist dann für die darauf folgenden Tage geplant. Erst dann wird die Reform in Kraft treten.

Die Gegner der Reform wollen jedoch in den kommenden Wochen massiv gegen das Vorhaben mobil machen: Zwei Gewerkscha­ften haben allein für heute zu Streiks und Demonstrat­ionen aufgerufen. Der Linkspolit­iker Jean-Luc Mélenchon will am 23. September eine Protestkun­dgebung anführen.

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