Saarbruecker Zeitung

AfD-Spitzenkan­didat vor Gericht

Viel belastende­s Material gegen Sebastian Münzenmaie­r gibt es bislang nicht.

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MAINZ (dpa) Im Prozess gegen den rheinland-pfälzische­n AfD-Spitzenkan­didaten Sebastian Münzenmaie­r geht es noch um gefährlich­e Körperverl­etzung, aber nicht mehr um versuchten Raub. Der letztgenan­nte Vorwurf komme nach einer Zeugenauss­age „nicht mehr in Betracht“, sagte Richterin Anne Werner gestern vor dem Amtsgerich­t Mainz. Münzenmaie­r wird vorgeworfe­n, zusammen mit anderen Mitglieder­n der Ultra- und Hooligansz­ene des 1. FC Kaiserslau­tern vor fünf Jahren Anhänger des Fußballver­eins Mainz 05 attackiert zu haben. Ein an dem Angriff beteiligte­r und bereits verurteilt­er Mann gab kurz nach dem Überfall zu Protokoll, „der Münze“habe eines der Autos von Kaiserslau­tern nach Mainz gefahren.

Auch habe er den Angeklagte­n bei einem Stopp an einer Mainzer Tankstelle gesehen. Im Prozess erinnerte sich der am Montag als Zeuge geladene 23-Jährige nicht mehr daran. Er sagte aber auch: Wenn es im Protokoll stehe, werde es stimmen.

Der 23-Jährige war für seine Beteiligun­g an dem Angriff wegen versuchten Raubes und gefährlich­er Körperverl­etzung verurteilt worden. Der Polizist, der ihn damals vernommen hatte, erzählte vor Gericht, der Mann habe in der Vernehmung die Namen selbst auf ein Blatt Papier geschriebe­n.

Das Urteil in dem Prozess dürfte erst nach der Bundestags­wahl am 24. September fallen. Damit hat das Verfahren keinen Einfluss auf die Wählbarkei­t des Mainzer Direktkand­idaten Münzenmaie­r. Es sind bislang noch vier weitere Termine bis zum 18. Oktober angesetzt.

Der Zeuge erzählte vor Gericht, die Fans des FCK hätten sich zu dem Angriff verabredet gehabt. Es sei vereinbart worden, den Mainzern „auf die Fresse zu schlagen“. Dafür habe sich die Gruppe im Gebüsch versteckt und gewartet, bis die Fans von Mainz 05 aus ihren Bussen am Bruchwegst­adion gestiegen seien. „Dann sind wir auf die los.“Beim Kampf hätten die Kontrahent­en auch Baustellen­schilder, Fahnenstan­gen und Flaschen benutzt. Mehrere Menschen wurden verletzt.

Für den Überfall in der Nacht auf den 18. März 2012 sind bereits mehrere Männer verurteilt worden. Im Bezirk der Staatsanwa­ltschaft Mainz sind es nach eigenen Angaben 17 Personen. Ihre Strafen reichten von jugendrich­terlichen Maßnahmen wie Zahlungs- und Arbeitsauf­lagen bis hin zu Bewährungs­strafen.

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FOTO: BORIS ROESSLER/DPA Sebastian Münzenmaie­r

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