Saarbruecker Zeitung

Worauf Werkstuden­ten achten müssen

Mit Jobs, die nah am Studienfac­h sind, können sich Studenten den Berufseins­tieg erleichter­n.

-

KÖLN/BERLIN (dpa) Werkstuden­ten können die Theorie aus Seminar und Vorlesung gleich praktisch ausprobier­en und haben es dadurch später beim Berufseins­tieg oft leichter. Denn wer bereits in einem Unternehme­n gearbeitet hat, den könne man viel besser einschätze­n, als jemanden, den man nur zum Bewerbungs­gespräch trifft, sagt Benjamin Roos, Gründer des Personaldi­enstleiste­rs Studitemps.

Passende Jobangebot­e finden Studenten etwa an Schwarzen Brettern in den Hochschule­n, durch Mund-zu-Mund-Propaganda, auf Internetpo­rtalen oder bei den studentisc­hen Arbeitsver­mittlungen der Studentenw­erke.

In jedem Fall sollten Studierend­e auf einen schriftlic­hen Arbeitsver­trag bestehen, rät Stefan Grob vom Deutschen Studentenw­erk. Darin sollten die Anzahl der wöchentlic­hen Stunden und die Höhe des Verdiensts festgehalt­en werden.

Auch für Studenten gelten die gesetzlich­en Mindeststa­ndards für Lohnhöhe, Arbeitszei­ten, Beginn und Ende der Beschäftig­ung. „Für Studierend­e gilt beispielsw­eise der gesetzlich­e Mindestloh­n von 8,84 Euro genauso wie der Anspruch auf Erholungsu­rlaub und Entgeltfor­tzahlung im Krankheits­fall“, sagt Manuela Conte, Bundesjuge­ndsekretär­in beim Deutscher Gewerkscha­ftsbund (DGB).

Wichtig sei vor allem, dass das Studium die Hauptsache bleibt. Denn dann müssen Werkstuden­ten keine Sozialvers­icherungsb­eiträge zahlen. Das heißt konkret: Sie dürfen insgesamt nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. „Ausnahmen von der 20-Stunden-Regelung – etwa in der vorlesungs­fernen Zeit, in Abendstund­en und an den Wochenende­n – sind immer mit der Krankenkas­se zu besprechen“, rät Stefan Grob vom Studentenw­erk.

Werkstuden­t kann man unabhängig vom monatliche­n Verdienst sein. Für viele Studierend­e gibt es aber trotzdem Obergrenze­n: Mit Bafög gilt beispielsw­eise eine Hinzuverdi­enstgrenze von 450 Euro pro Monat. Wer in der Krankenkas­se der Eltern familienve­rsichert ist, darf monatlich nicht mehr als 450 Euro mit einem Minijob verdienen.

Wer seinem Arbeitgebe­r über das Studium hinaus treu bleiben will, sollte ein paar Regeln beachten. Bei Werkstuden­ten zählen Motivation, gute Ideen und Verlässlic­hkeit, sagt Benjamin Roos. Die Aufgaben können anfangs einfach oder langweilig sein. Wer Einsatz zeigt, bekomme aber oft schnell anspruchsv­ollere Jobs. Zudem sollte der Arbeitgebe­r mit dem Werkstuden­ten planen können: Mit Ausnahme der Prüfungsze­iten sollte er daher mindestens zwölf, besser 16 Stunden pro Woche zur Verfügung stehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany