RAG will nicht für Grubenwasser im Saarland zahlen
Vor dem Saarlouiser Verwaltungsgericht streiten beide Parteien heute um die Grundwassergebühren.
SAARLOUIS (nid/dik) Millionen-Streit vor dem Saarlouiser Verwaltungsgericht: Die RAG pumpt im Saarland Grubenwasser aus alten Schächten, um Folgeschäden des Bergbaus zu verhindern. Das Land sieht das als Grundwasserentnahme und fordert die dafür übliche Gebühr – rund eine halbe Million Euro pro Jahr. Dagegen geht der Konzern jetzt vor. Heute verhandelt das Gericht.
SAARBRÜCKEN/HERNE Im Verfahren, das heute ab 12 Uhr im Sitzungssaal 1 des Saarlouiser Verwaltungsgerichts eröffnet wird, kämpfen zwei Schwergewichte gegeneinander. Die RAG aus Herne, die bis Juni 2012 Kohle im Saarland förderte, will dem Saarland zunächst einmal eine knappe halbe Million Euro nicht bezahlen. So hoch sind nach Angaben der Sprecherin des Umweltministeriums, Sabine Schorr, die Forderungen des Landesamtes für Umweltund Arbeitsschutz (Lua) an den mächtigen Bergbaukonzern aus dem Ruhrpott für das Jahr 2014.
Denn das Landesamt zieht von der RAG, der früheren Ruhrkohle AG, jährlich das sogenannte Grundwasserentnahmeentgelt ein. Allein im Jahr 2014 förderte die RAG 16,4 Millionen Kubikmeter von dem auch als Grubenwasser bezeichneten Grundwasser aus den ehemaligen Bergwerksstollen im Saarland. Nach Angaben der Sprecherin von Saar-Umweltminister Reinhold Jost (SPD) ist die RAG der mit Abstand größte Grundwasserentnehmer im Saarland. Im vergangenen Jahr seien sogar 19,5 Millionen Kubikmeter von der RAG an die Oberfläche gepumpt und in die Flüsse abgeleitet worden. Nummer zwei der Grundwasserentnehmer im Saarland sind demnach die Wasserwerke Bliestal, die im vergangenen Jahr 9,3 Millionen Kubikmeter zu Tage förderten.
„Nach Auffassung des Lua ist das Abpumpen von Grundwasser, auch wenn man das Pumpen als Hebung von Grubenwasser versteht, entgeltpflichtig im Sinne des Grundwasserentnahmeentgeltgesetzes“, betonte Schorr. Nach diesem Gesetz mit dem ellenlangen Namen ist demnach derjenige entgeltpflichtig, der Grundwasser zutage fördert, zutage leitet oder ableitet.
Das Saarland verlangt seit Inkrafttreten dieses Gesetzes im Jahre 2008 die Wassergebühren. Bisher sei die RAG ihrer Zahlungsverpflichtung auch nachgekommen, sagte Schorr. Seit dem Widerspruch gegen den Entgeltbescheid von 2014 habe die RAG zwar für 2015 und 2016 gezahlt, aber auch gegen diese Bescheide Widerspruch eingelegt.
Für den ehemaligen Grünen-Fraktionschef im Saar-Landtag, Hubert Ulrich aus Saarlouis, dürfte dieser heftige Streit zwischen RAG und Saarland vor Gericht überraschend sein. Ulrich hatte in der vergangenen Legislaturperiode noch einem Untersuchungsausschuss Grubenwasser vorgesessen, der dem Verdacht einer zu großen Nähe von RAG und CDU/SPD-Landesregierung bei der Grubenwasser-Frage nachspürte. Denn die RAG plant, in Zukunft die Pumpen abzustellen, das Grubenwasser ansteigen und auf natürlichem Wege in die Saar fließen zu lassen. Gegen diese Lösung gibt es bei Experten erhebliche Bedenken, da beim „Absaufen“der Gruben neue Beben befürchtet werden. Eine allzu große Nähe zwischen RAG und CDU/SPD-Landesregierung steht heute vorm Verwaltungsgericht nicht auf der Tagesordnung. „Wir entnehmen das Grundwasser ja nicht, um es zu etwas zu gebrauchen“, erklärte RAG-Sprecher Ulrich Aghte der SZ. Es sei ein „Stück Daseinsvorsorge“für das Saarland, wenn die RAG das Grubenwasser ableite. Denn das Grubenwasser solle sich nicht mischen mit Schichten, die Trinkwasser führen. Und es gehe bei der Klage um Grundsätzliches. Auch in Nordrhein-Westfalen klage die RAG zusammen mit dem Braunkohle-Abbau-Konzern RWE gegen entsprechende Entgeltbescheide. Dieses Verfahren sei bereits beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.
Das heißt also, dass die RAG gewillt ist, bis in die höchsten Instanzen zu klagen. Denn es geht um viel Geld. Allein für die Jahre 2014 bis 2016 wären es etwa 1,5 Millionen Euro Entnahmeentgelt. Solange die RAG noch im Saarland ableitet, kommt jährlich eine halbe Million Euro hinzu. Das finanzschwache Saarland hat also allen Grund, auf die gesetzmäßige Zahlung zu pochen.
Das Argument der RAG, dass ihre Grubenwasserförderung nur der Daseinsvorsorge dient, könnte bald in neuem Licht erscheinen. Denn die Forbacher Aktiengesellschaft Française de l’Energie (FE) fördert seit kurzem methanhaltiges Grubengas zur Energieerzeugung aus dem lothringischen Kohlebecken. FE hat auch Interesse, das im Saarland zu tun. Dafür dürfen die Gruben allerdings nicht absaufen. RAG-Sprecher Aghte sagte dazu: „Wir haben keine Pläne mit Grubengas.“
Es sei ein „Stück Daseinsvorsorge“für das Saarland, wenn die RAG das Grubenwasser ableite, sagt RAG-Sprecher Ulrich Aghte.