Saarbruecker Zeitung

Gericht: RAG muss für Grubenwass­er zahlen

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Das Saarlouise­r Verwaltung­sgericht hat die Klage der RAG gegen die Grundwasse­rgebühr abgewiesen. Das Unternehme­n muss diese auch auf abgepumpte­s Grubenwass­er zahlen, entschied das Gericht. Die RAG kündigte bereits an, in Berufung zu gehen.

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