Gericht: RAG muss für Grubenwasser zahlen
Das Saarlouiser Verwaltungsgericht hat die Klage der RAG gegen die Grundwassergebühr abgewiesen. Das Unternehmen muss diese auch auf abgepumptes Grubenwasser zahlen, entschied das Gericht. Die RAG kündigte bereits an, in Berufung zu gehen.