Saarbruecker Zeitung

Appell von OB gegen Rechts war rechtswidr­ig

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LEIPZIG (dpa) Düsseldorf­s Oberbürger­meister Thomas Geisel (SPD) hat mit seiner „Licht aus!“-Aktion bei einer islamfeind­lichen „Dügida“-Kundgebung 2015 rechtswidr­ig gehandelt. Das entschied gestern das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig. Auch sein Aufruf an die Bürger zur Demo gegen Pegida sei nicht rechtens gewesen. Als kommunaler Wahlbeamte­r habe der OB zwar das Recht, sich öffentlich zu äußern. Es gebe jedoch Grenzen, hieß es.

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