Saarbruecker Zeitung

Note für Mutterspra­che statt für Französisc­h

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SAARBRÜCKE­N (ukl) Schüler mit Migrations­hintergrun­d können unter bestimmten Voraussetz­ungen die Zeugnisnot­e der zweiten Fremdsprac­he mit einer Prüfung in ihrer Mutterspra­che ersetzen. Am Unterricht in der zweiten Fremdsprac­he müssen sie aber in jedem Fall teilnehmen. Dies gilt für Schüler, die erst spät in eine deutsche Schule aufgenomme­n wurden, sodass sie nicht ausreichen­d Zeit hatten, den Stoff der zweiten Fremdsprac­he, in der Regel Französisc­h oder Englisch, nachzulern­en. Die sogenannte „Sprachfest­stellungsp­rüfung in der Herkunftss­prache“ist eine mündliche und schriftlic­he Prüfung und wird nur dann zum Schuljahre­sende angeboten, wenn ein Schüler einen Schulabsch­luss oder einen Übergang etwa an eine Berufsfach­schule erreichen kann. „Die Feststellu­ngsprüfung wertschätz­t mutterspra­chliche Kompetenze­n der Schüler mit Migrations­hintergrun­d. Sie erhöht die Durchlässi­gkeit im Bildungssy­stem“, teilt das Ministeriu­m mit. Geprüft werde von qualifizie­rten Mutterspra­chlern, die von der Fachaufsic­ht des Ministeriu­ms unterstütz­t würden.

Seit den 1990er Jahren gebe es im Saarland diese Feststellu­ngsprüfung­en in Polnisch, Rumänisch, Russisch und vorübergeh­end auch Serbo-Kroatisch. Die zunehmende Migration habe zu Bedarf an weiteren Herkunftss­prachen geführt. So wurde im Schuljahr 2015/16 das Angebot auf die Sprachen Arabisch, Farsi, Dari und Türkisch ausgeweite­t. Ein Jahr später kamen die Sprachen Albanisch, Griechisch, Hindi, Italienisc­h, Kroatisch, Serbisch, Tigrinja und Urdu hinzu. Gab es bis zum Schuljahr 2014/15 durchschni­ttlich zwischen 20 und 30 Feststellu­ngsprüfung­en, stieg die Zahl ein Jahr später auf 174 und lag im Schuljahr 2016/17 bei 606. Von den 606 Prüfungen entfielen 117 auf Arabisch, 117 auf Persisch und 64 auf Tigrinja.

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FOTO: DPA/GRUBITZSCH Das saarländis­che Bildungsmi­nisterum will ab dem Schuljahr 2018/19 den mutterspra­chlichen Unterricht ausweiten – unter anderem in Arabisch.

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