Saarbruecker Zeitung

War Schnitzels Tod ein Irrtum?

Schüsse auf zahmes Schwein am Wintringer Hof: Jetzt wurde das Ermittlung­sverfahren gegen den Jäger eingestell­t.

- VON MATTHIAS ZIMMERMANN

KLEINBLITT­ERSDORF Was hatte sich an einem frühen Februarmor­gen nahe des Wintringer Hofs in Kleinblitt­ersdorf zugetragen? Tötete ein Jäger ein Schwein ohne ersichtlic­hen Grund? Schlachtet­e es sogar mit einem Messer ab?

Die Vorwürfe einer Zeugin waren erheblich. Jetzt allerdings hat die Saarbrücke­r Staatsanwa­ltschaft das Ermittlung­sverfahren eingestell­t. Wegen Mangels an Beweisen. Demnach stand Aussage gegen Aussage. Ein „Töten ohne vernünftig­en Grund“war nicht eindeutig nachzuweis­en. Ebenso wenig der Vorwurf, der Mann habe „vorsätzlic­h und rechtswidr­ig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört“. Einzig und allein eins ist klar: Das zahme Hängebauch­schwein namens Schnitzel musste sterben. Ohne dass von ihm eine Gefahr ausging.

Der Vorfall im Detail, wie ihn Staatsanwa­ltsspreche­r Christoph Rebmann am Mittwoch schildert und der bereits mehr als ein halbes Jahr zurücklieg­t, dessen Ermittlung­en nun ein Ende fanden: Gegen 7.30 Uhr am 5. Februar hatte eine Frau die Polizei in Brebach alarmiert.

Womöglich liefe eine krankes Wildschwei­n umher. Sie und ihre Hunde würden unterhalb des Schweinest­alls des Hofes von dem Tier bedrängt. Ermittler riefen einen Jäger. Der wiederum kontaktier­te den Jagdpächte­r, auf dessen Gelände das vermeintli­ch leidende Borstenvie­h umherzog. Dieser ließ dem Jäger freie Hand, sich um die Angelegenh­eit zu kümmern.

Aus Entfernung hielt der Waidmann das beobachtet­e Tier ebenfalls für ein Wildschwei­n, um die 25 Kilo, seltsam aufgedunse­n, borstig. So soll er es später angegeben haben, heißt es dazu in der Pressemite­ilung der Staatsanwa­ltschaft. Er setzte an, zwei Schüsse gingen daneben.

Beim dritten Mal erlegte er es. Was sich dann herausstel­lte: Es handelte sich bei dem Kadaver keineswegs um den eines wildgeword­enen Wildschwei­ns, das hätte zur Gefahr werden können. Ein handzahmes Hängebauch­schwein musste dran glauben. Es war am Vorabend aus seinem Stall im dreieinhal­b Kilometer entfernten Auersmache­r ausgebüxt. Das sollte ihm zum tödlichen Verhängnis werden.

Der weitere Vorwurf: Der Jäger habe mit einem Messer zusätzlich zugestoche­n. Prinzipiel­l stimme dies, was der Beschuldig­te auch unumwunden zugab. Allerdings nicht mit der Absicht, das Tier zu metzeln. Vielmehr habe er in den Bauch gezielt, um Blut für den Amtsveteri­när zu bekommen. Der sollte es nach möglichen Krankheits­keimen untersuche­n.

Diese Aussage war nach Rebmanns Angaben nicht zu widerlegen, auch wenn die Zeugin, die die Polizei rief, den Fall zum Teil anders geschilder­t hat. Damit stand Aussage gegen Aussage.

Anhand von Beweisen sei dies nicht zu klären gewesen, welche Darstellun­g nun den Tatsachen entspricht. Der Jäger seinerseit­s habe bedauert, die Lage falsch eingeschät­zt zu haben.

Rebmann: „Sein irrtümlich­es Verhalten und die Fehleinsch­ätzung (...) mag für die Frage und Beurteilun­g seiner Eignung beziehungs­weise Qualifizie­rung als Jäger von Relevanz sein, Straftatbe­stände wurden jedoch nicht verwirklic­ht.“Deshalb habe die Behörde das Ermittlung­sverfahren „mangels Tatnachwei­s“eingestell­t.

Unberührt davon bleibt nach Rebmanns Angaben, ob die für Jagd zuständige Behörde ihrerseits eventuell wegen einer Ordnungswi­drigkeit ein Bußgeld gegen den Jäger verhängt.

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