Paris plant Erleichterung im Grenzverkehr
SAARBRÜCKEN (red) In Frankreich ist Ende letzten Jahres ein neues Verfahren zur Überprüfung von Schwarzarbeit und Lohndumping eingeführt worden, das seitdem Dienstleister und Transporteure im täglichen „kleinen Grenzverkehr“mit Anmelde- und Dokumentationspflichten belastet. Wie die IHK Saar mitteilt, hat Frankreich jetzt ein „Gesetz zur Verstärkung des sozialen Dialogs“erlassen und damit der Regierung die Möglichkeit eröffnet, Ausnahmevorschriften für Grenzregionen zu schaffen.
„Dies ist ein hoffnungsvolles Zeichen für unsere Großregion, in der viele mittelständische Unternehmen unter dem gestiegenen Verwaltungs-
Heino Klingen und Kostenaufwand bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen leiden“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen.
Die IHKs und Handwerkskammern der deutschen Grenzregionen hatten nach Einführung der bürokratischen Regelungen im Dialog mit den zuständigen Stellen der französischen Exekutive in Paris und Straßburg auf Anpassungen hingewirkt. Unterstützung erhielten sie von den Wirtschaftsministerien in Baden-Württemberg und dem Saarland sowie dem saarländischen Ministerium für Finanzen und Europa. Klingen sagte: „Dass unserer konzertierten Aktion jetzt eine positive Reaktion aus Paris folgt, ist ermutigend – natürlich müssen noch Taten in Form von entsprechenden Ausführungsvorschriften folgen.“
Am 18. Oktober findet dazu in der IHK eine Informationsveranstaltung statt, die gemeinsam von IHK und der beim Wirtschaftsministerium angesiedelten „Task Force Grenzgänger der Großregion 2.0“organisiert wird. Anmeldungen sind über die IHK-Internetseite oder die IHKApp möglich.
„Dass unserer konzertierten Aktion jetzt eine positive Reaktion aus Paris folgt, ist ermutigend.“
IHK des Saarlandes