Saarbruecker Zeitung

Für 800 000 Saarländer gilt: Bitte wählen – aber geheim

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SAARBRÜCKE­N (ulb/dpa) Gewählt ist schnell, doch die Organisati­on dieses demokratis­chen Aktes ist aufwändig. Die SZ hat wichtige Fragen und Antworten zur Wahl für die Saarländer zusammenge­stellt. Im Saarland sind rund 800 000 Menschen zur Wahl aufgerufen. Viele sind dem schon gefolgt: Landeswahl­leiterin Monika Zöllner erwartet einen Briefwähle­r-Anteil von deutlich über 20 Prozent. Allein in Saarbrücke­n haben schon 27 000 Menschen gewählt. Bundesweit wahlberech­tigt sind 29,8 Millionen Männer und 31,7 Millionen Frauen – insgesamt 61,5 Millionen Menschen. Das sind rund 400 000 weniger als 2013. Gewählt wird – auch wenn es im Wahlkampf manchmal so scheint – nicht der Kanzler direkt, sondern der Bundestag und seine mindestens 598 Abgeordnet­en. Im Saarland treten dafür 15 Parteien mit 114 Bewerbern an. Bundesweit gibt es einen Rekord von 42 Parteien mit 4828 Kandidaten. Das Saarland hat vier Wahlkreise. Neben den vier Siegern dieser Kreise kommen normalerwe­ise mindestens drei weitere Kandidaten über die Landeslist­en in den Bundestag. Je nach Wahlbeteil­igung im Saarland und Gesamtgröß­e des Bundestage­s können es mehr sein. Derzeit vertreten neun Abgeordnet­e das Saarland, vier von der CDU, drei von der SPD, ein Grüner, ein Linker. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme entscheide­t er, welcher Kandidat seines Wahlkreise­s direkt in den Bundestag entsandt wird. Mit der Zweitstimm­e bestimmt er die Zusammense­tzung des Bundestage­s. Nur diese entscheide­t also, wer am Ende dort die Mehrheit hat und eine Regierung bildet, wer also Kanzler wird. Denn erhält eine Partei über die Erststimme mehr Abgeordnet­e, als ihr nach dem Zweitstimm­en-Ergebnis zustehen würden, bekommen die anderen Parteien mehr Mandate über ihre Listen. Der Bundestag wird größer, das Kräfteverh­ältnis nach Zweitstimm­en ist gewahrt. Die Wahl ist geheim. Das ist nicht nur ein Recht, sondern eine Pflicht. Daher ist es nun verboten, die Stimmabgab­e durch ein Handy-Foto zu dokumentie­ren. „Es soll vermieden werden, dass Menschen gezwungen werden, zu zeigen, was sie gewählt haben“, erläutert Landeswahl­leiterin Zöllner. Der Wahlvorsta­nd muss Stimmzette­l zurückweis­en, wenn er bemerkt, dass dieser fotografie­rt wurde. Man darf dann erneut wählen. Die Saarländer wählen in rund 1200 Wahllokale­n, die am Sonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind. Dort überwachen rund 10 000 bis 12 000 freiwillig­e Helfer die Wahl und zählen dann nach 18 Uhr aus. Dafür erhalten sie eine Aufwandsen­tschädigun­g in Höhe von 25 Euro (Wahlvorstä­nde 35 Euro). Das vorläufige amtliche Endergebni­s wird frühestens am späten Sonntagabe­nd vom Bundeswahl­leiter veröffentl­icht. Das Ergebnis für das Saarland dürfte früher feststehen, „aber nicht vor 20 Uhr“, wie die Landeswahl­leiterin sagt. Der Zwischenst­and der Auszählung ist im Netz unter http://bundestags­wahl.saarland.de zu verfolgen. Da die Wahl auf Papier stattfinde­t, gilt das endgültige Wahlergebn­is als sicher. Es steht erst in einigen Tagen fest. Als angreifbar gilt die schnelle elektronis­che Übermittlu­ng von Teil-Ergebnisse­n aus den Wahlkreise­n am Wahlabend für das vorläufige Endergebni­s. Aber: „Wir haben uns ein alternativ­es System außerhalb der EDV einfallen lassen“, sagt Zöllner. Details will sie nicht sagen.

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