Saarbruecker Zeitung

Was vertraglic­h bei der Miete zu beachten ist

Ein Mustermiet­vertrag aus dem Internet ist nicht immer eins zu eins übertragba­r. Die Rechtsprec­hung ist stetig im Wandel – die Immobilien­partner Ihres Vertrauens helfen Ihnen gerne weiter.

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Einen Formularmi­etvertrag, die juristisch gesehen korrekte Bezeichnun­g, erhalten Sie als Muster bei Ihrem Immobilien­partner in Ihrer Nähe. Er hilft Ihnen auch gerne dabei, erste Klauseln auszuformu­lieren. Denn bei einem Mietvertra­g sind natürlich andere Dinge zu beachten als bei einem Kauf. Denken Sie nur an die Nutzung und Pflege einer eventuelle­n Gartenfläc­he. Diese ist in den meisten Fällen bei einem eigenen Haus anders geregelt als bei einer Mietwohnun­g.

ÜBERGABEPR­OTOKOLL ALS GUTE ERGÄNZUNG

Damit man sich beim Auszug nicht darüber streitet, ob die Tapete vorher schon befleckt war oder ob der Sprung in der Fliese neu ist, raten Experten unbedingt dazu, neben dem Mietvertra­g ein Protokoll zur Wohnungsüb­ergabe zu gestalten. Hier sollte man den jeweiligen Zählerstan­d von Wasser, Strom und Heizung protokolli­eren. Schäden sollten notiert werden, ansonsten steht der Mieter im Anschluss leicht wie der Schuldige da. Fragen Sie Ihren Immobilien­partner worauf Sie bei der Miete eines Hauses achten sollten Die Experten vor Ort helfen Ihnen auch beim Verkauf weiter.

HILFE BEIM AUSHANDELN DES VERTRAGES

Sie unterstütz­en Sie dabei, mit einem Interessen­ten über den Preis zu verhandeln und auch dabei, Ihre Forderunge­n durchzuset­zen. Sie sollten Ihre Ziele nicht zu niedrig ansetzen, doch auch ihre Grenzen für einen Kompromiss benennen. Auch beim Aufsetzen des Vertrages beim Notar gilt: Die Ausgestalt­ung sollte nicht nur den Vorstellun­gen des potenziell­en Käufers gelten.

Bei allen Fragen stehen Ihnen Ihre Immobilien­partner vor Ort gerne Rede und Antwort.

immowelt.de/bo

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FOTO: FOTOLIA/GÜNTER MENZL
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