Bei manipuliertem Tacho ist Vertrag ungültig
OLDENBURG (np) Sichert ein privater Gebrauchtwagenverkäufer dem Käufer im Vertrag ausdrücklich eine bestimmte Laufleistung zu, muss er das Auto zurücknehmen, wenn die Angabe falsch ist, weil die Kilometerleistung deutlich höher lag. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 1 U 65/16).
Ein Mann hatte einen gebrauchten Mercedes von einem privaten Verkäufer erstanden. Im Kaufvertrag sicherte der Verkäufer eine Laufleistung von 160 000 Kilometern zu. Da dem Käufer daran etwas später Zweifel kamen, zog er einen Sachverständigen zurate. Dieser stellte fest, dass das Auto bereits fünf Jahre vor dem Verkauf mehr als 220 000 Kilometer gefahren war. Der Verkäufer erklärte daraufhin, er habe im Vertrag nur den Kilometerstand „laut Tacho“angegeben. Außerdem habe er das Fahrzeug selbst gebraucht gekauft und könne daher den echten Kilometerstand gar nicht kennen.
Wie die D.A.S.-Versicherung berichtet, entschieden die Richter allerdings, der Käufer dürfe vom Kauf zurücktreten. Zwar könne ein Käufer gerade bei einem Handel unter Privatpersonen nicht einfach davon ausgehen, dass der Verkäufer den Kilometerstand auf Richtigkeit geprüft habe. Da der frühere Besitzer dem Käufer im Vertrag unter der Überschrift „Zusicherungen des Verkäufers“jedoch schriftlich einen bestimmten Kilometerstand zugesichert habe, habe er damit eine Garantie für diese Angabe übernommen. Der Käufer konnte daher vom Vertrag zurücktreten.
Nur Leasing für Opels Elektroauto
RÜSSELSHEIM Den Opel Ampera-e kann man in Deutschland nicht kaufen, sondern nur leasen. Das berichtet die Zeitschrift Auto-Bild. Auch ein Kauf nach Ende des dreijährigen Leasingvertrags sei nicht möglich. Das Leasing indes ist teuer: Die Raten belaufen sich auf 600 Euro monatlich bei 10 000 Kilometern Jahreslaufleistung.