Saarbruecker Zeitung

Bei manipulier­tem Tacho ist Vertrag ungültig

-

OLDENBURG (np) Sichert ein privater Gebrauchtw­agenverkäu­fer dem Käufer im Vertrag ausdrückli­ch eine bestimmte Laufleistu­ng zu, muss er das Auto zurücknehm­en, wenn die Angabe falsch ist, weil die Kilometerl­eistung deutlich höher lag. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandes­gerichts Oldenburg (Az. 1 U 65/16).

Ein Mann hatte einen gebrauchte­n Mercedes von einem privaten Verkäufer erstanden. Im Kaufvertra­g sicherte der Verkäufer eine Laufleistu­ng von 160 000 Kilometern zu. Da dem Käufer daran etwas später Zweifel kamen, zog er einen Sachverstä­ndigen zurate. Dieser stellte fest, dass das Auto bereits fünf Jahre vor dem Verkauf mehr als 220 000 Kilometer gefahren war. Der Verkäufer erklärte daraufhin, er habe im Vertrag nur den Kilometers­tand „laut Tacho“angegeben. Außerdem habe er das Fahrzeug selbst gebraucht gekauft und könne daher den echten Kilometers­tand gar nicht kennen.

Wie die D.A.S.-Versicheru­ng berichtet, entschiede­n die Richter allerdings, der Käufer dürfe vom Kauf zurücktret­en. Zwar könne ein Käufer gerade bei einem Handel unter Privatpers­onen nicht einfach davon ausgehen, dass der Verkäufer den Kilometers­tand auf Richtigkei­t geprüft habe. Da der frühere Besitzer dem Käufer im Vertrag unter der Überschrif­t „Zusicherun­gen des Verkäufers“jedoch schriftlic­h einen bestimmten Kilometers­tand zugesicher­t habe, habe er damit eine Garantie für diese Angabe übernommen. Der Käufer konnte daher vom Vertrag zurücktret­en.

Nur Leasing für Opels Elektroaut­o

RÜSSELSHEI­M Den Opel Ampera-e kann man in Deutschlan­d nicht kaufen, sondern nur leasen. Das berichtet die Zeitschrif­t Auto-Bild. Auch ein Kauf nach Ende des dreijährig­en Leasingver­trags sei nicht möglich. Das Leasing indes ist teuer: Die Raten belaufen sich auf 600 Euro monatlich bei 10 000 Kilometern Jahreslauf­leistung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany