Saarbruecker Zeitung

Streit um Kosten für Begleitper­son

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Das Landesamt für Soziales und der Regionalve­rband Saarbrücke­n streiten darüber, wer die Kosten für die Begleitper­son von behinderte­n Schülern während ihres Schulwegs zahlen muss. Weil es bisher zu keiner Einigung kommt, übernehmen die Eltern die Kosten.

SAARBRÜCKE­N (dpa) Der Prozess um eine Liegestütz-Performanc­e des Künstlers Alexander Karle auf einem Kirchenalt­ar kommt vor das saarländis­che Oberlandes­gericht. Wie eine Sprecherin des Landgerich­ts in Saarbrücke­n am gestrigen Montag mitteilte, legten sowohl Verteidigu­ng als auch Staatsanwa­ltschaft gegen das Urteil des Landgerich­ts Revision ein. Dieses hatte den Künstler im Juli zwar von dem Vorwurf der Störung der Religionsa­usübung freigespro­chen, ihn aber wegen Hausfriede­nsbruchs verwarnt (wir berichtete­n). Es hob damit ein Urteil des Amtsgerich­ts gegen den Videokünst­ler auf, der für diese Aktion zu einer Geldstrafe von 700 Euro verurteilt worden war. Anders als die Staatsanwa­ltschaft und das Amtsgerich­t betrachtet­e die Kammer die Aktion als Ausübung seiner künstleris­chen Tätigkeit und nicht als „beschimpfe­nden Unfug“.

Der Künstler war im Januar vergangene­n Jahres über eine Kordel in den Altarraum der katholisch­en Basilika St. Johann in Saarbrücke­n gestiegen. Er machte auf dem Altar 28 Liegestütz­e und veröffentl­ichte einen Film davon im Internet. Daraufhin wurde er vom Pastor des Gotteshaus­es angezeigt. Karle wollte mit seiner Videoarbei­t mit dem Titel „Pressure to Perform“(„Leistungsd­ruck“) nach eigenen Angaben zeigen, „wie widersprüc­hlich das Thema ist, was fiktiv oder real ist“.

Die Gründe für die Revisionsa­nträge nannte das Landgerich­t gestern nicht. Nach Angaben der Sprecherin entscheide­t das Oberlandes­gericht voraussich­tlich nicht in einer Hauptverha­ndlung über den Fall.

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FOTO: DPA Alexander Karle machte für sein Kunstproje­kt „Pressure to Perform“Liegestütz­e auf dem Altar der Basilika St. Johann.

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