Saarbruecker Zeitung

Das Verhalten der Behörden ist beschämend

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Die Bildung eines Kindes darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen – diesen Satz strapazier­en Politiker jedweder Couleur besonders zu Wahlkampfz­eiten. Doch die traurige Realität sieht oft so aus: Wenn es drauf ankommt, will keiner zahlen. Es ist beschämend, dass sich in der Frage, wer die Kosten für die Schulwegeb­egleitung für Kinder mit geistiger Behinderun­g übernimmt, Regionalve­rband und Sozialmini­sterium gegenseiti­g den Schwarzen Peter zuschieben. Anstatt gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, warten sie auf Klagen der Eltern.

Den Schaden tragen derweil Kinder aus einkommens­schwächere­n Familien, die sich eine Begleitper­son

im Wege einer Feststellu­ngsklage Rechtsklar­heit geschaffen werden, rät es weiter.

Klage gegen das Landesamt für Soziales hat daher im Juli der Saarbrücke­r Frank Wilhelm-Mauch vor dem Sozialgeri­cht eingereich­t, dessen zwölfjähri­ge Tochter ebenfalls eine Begleitung für den Schulweg mit der Saarbahn braucht. „Das Landesamt hat die Abweisung der Klage beantragt, weil wir seiner Meinung nach den Regionalve­rband vor dem Verwaltung­sgericht verklagen müssten“, sagt er. Dies habe das Gericht jedoch abgelehnt und der Klage stattgegeb­en. Dabei habe es angeordnet, dass der Regionalve­rband beigeladen wird. Ein Termin für die Verhandlun­g stehe noch nicht fest. „Ich habe noch nie in meinem Leben geklagt, aber nachdem mir beide Behörden schriftlic­h mitgeteilt haben, ich möge doch bitte die andere Seite verklagen, und alle anderen geschweige denn einen Prozess nicht leisten können. Es ist höchste Zeit, dass eine der beiden Behörden bis zum Urteilsspr­uch für die Kosten in Vorlage tritt und diese notfalls von der Gegenseite erstattet bekommt. Denn es darf einfach nicht sein, dass einem Kind wegen Behördenge­zänks das Grundrecht auf den Schulbesuc­h verwehrt bleibt. Schritte nicht erfolgreic­h waren, sah ich keinen anderen Weg“, sagt Wilhelm-Mauch. „Es ist bedauerlic­h, dass sich die Behörden untereinan­der nicht einigen können. Es kann nicht sein, dass keiner zahlen will, zulasten der Schulbildu­ng der Kinder.“Bis eine Entscheidu­ng fällt, zahle seine Familie die Kosten selbst.

Aus eigener Tasche zahlen oder das Kind selbst zur Schule fahren – so gingen derzeit drei der vier betroffene­n Familien, um die sich Miteinande­r Leben lernen kümmert, mit der Situation um. Familie B. ist beides nicht möglich. „Es kann doch nicht sein, dass ein Kind, dessen Eltern es sich nicht leisten können, die Kosten selbst zu tragen, wegen eines Zuständigk­eitsgerang­els zwischen Sozialmini­sterium und Regionalve­rband nicht zur Schule gehen kann“, ärgert sich Traudel Hell, „der Besuch einer Schule ist das Grundrecht eines jeden Kindes.“

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