Das Verhalten der Behörden ist beschämend
Die Bildung eines Kindes darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen – diesen Satz strapazieren Politiker jedweder Couleur besonders zu Wahlkampfzeiten. Doch die traurige Realität sieht oft so aus: Wenn es drauf ankommt, will keiner zahlen. Es ist beschämend, dass sich in der Frage, wer die Kosten für die Schulwegebegleitung für Kinder mit geistiger Behinderung übernimmt, Regionalverband und Sozialministerium gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. Anstatt gemeinsam nach einer Lösung zu suchen, warten sie auf Klagen der Eltern.
Den Schaden tragen derweil Kinder aus einkommensschwächeren Familien, die sich eine Begleitperson
im Wege einer Feststellungsklage Rechtsklarheit geschaffen werden, rät es weiter.
Klage gegen das Landesamt für Soziales hat daher im Juli der Saarbrücker Frank Wilhelm-Mauch vor dem Sozialgericht eingereicht, dessen zwölfjährige Tochter ebenfalls eine Begleitung für den Schulweg mit der Saarbahn braucht. „Das Landesamt hat die Abweisung der Klage beantragt, weil wir seiner Meinung nach den Regionalverband vor dem Verwaltungsgericht verklagen müssten“, sagt er. Dies habe das Gericht jedoch abgelehnt und der Klage stattgegeben. Dabei habe es angeordnet, dass der Regionalverband beigeladen wird. Ein Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest. „Ich habe noch nie in meinem Leben geklagt, aber nachdem mir beide Behörden schriftlich mitgeteilt haben, ich möge doch bitte die andere Seite verklagen, und alle anderen geschweige denn einen Prozess nicht leisten können. Es ist höchste Zeit, dass eine der beiden Behörden bis zum Urteilsspruch für die Kosten in Vorlage tritt und diese notfalls von der Gegenseite erstattet bekommt. Denn es darf einfach nicht sein, dass einem Kind wegen Behördengezänks das Grundrecht auf den Schulbesuch verwehrt bleibt. Schritte nicht erfolgreich waren, sah ich keinen anderen Weg“, sagt Wilhelm-Mauch. „Es ist bedauerlich, dass sich die Behörden untereinander nicht einigen können. Es kann nicht sein, dass keiner zahlen will, zulasten der Schulbildung der Kinder.“Bis eine Entscheidung fällt, zahle seine Familie die Kosten selbst.
Aus eigener Tasche zahlen oder das Kind selbst zur Schule fahren – so gingen derzeit drei der vier betroffenen Familien, um die sich Miteinander Leben lernen kümmert, mit der Situation um. Familie B. ist beides nicht möglich. „Es kann doch nicht sein, dass ein Kind, dessen Eltern es sich nicht leisten können, die Kosten selbst zu tragen, wegen eines Zuständigkeitsgerangels zwischen Sozialministerium und Regionalverband nicht zur Schule gehen kann“, ärgert sich Traudel Hell, „der Besuch einer Schule ist das Grundrecht eines jeden Kindes.“