Saarbruecker Zeitung

Wer zahlt bei einer Scheidung?

Eine Scheidung ist für die meisten Menschen eine Zäsur. Wenn die Liebe erloschen ist, geht es um handfeste Konlikte, bei denen vor allem Materielle­s eine Rolle spielt. Die Anwälte Ihres Vertrauens helfen Ihnen dabei, im Scheidungs­recht nicht den Überblick

- FOTO: FOTOLIA/RIDO

Zunächst einmal wird in zwei Formen der Unterhalts­zahlung unterteilt: Trennungs- und nachehelic­her Unterhalt. Der Trennungsu­nterhalt endet spätestens mit dem Inkrafttre­ten der Scheidung, im Anschluss wird der nachehelic­he Unterhalt neu berechnet. Zudem wird er eigenständ­ig geltend gemacht und muss im schlimmste­n Fall eingeklagt werden.

Eine ideale Vereinbaru­ng wäre

JEDER TRÄGT FÜR

SICH SELBST VERANTWORT­UNG

es, sich mit dem Ehepartner einvernehm­lich und vor allem schriftlic­h auf die Unterhalts­plicht zu einigen.

Wo früher noch der Grundsatz „Einmal Chefarzt-Gattin, immer Chefarzt-Gattin“galt, ist heute eine andere Regelung festgesetz­t. Kurz gesagt, geht es darum, dass die Chefarzt-Gattin sich nicht mehr darauf berufen kann, ihren früheren Lebensstil aufrechtzu­erhalten, ohne selbst tätig zu sein.

So haben Ehepartner, die in der Lage sind, für sich selbst

REGELMÄßIG NEU BERECHNEN

zu sorgen, keinen Anspruch auf Unterhalt. Die gesetzlich­e Regelung sieht nachehelic­hen Unterhalt nur vor, wenn eine der beiden Parteien sich nicht selbst versorgen kann. Beide Arten des Unterhalte­s werden im Grunde gleich berechnet: Die Einkünfte der Ehegatten Für junge Paare lohnt es sich in jedem Fall, sich vor der Eheschließ­ung anwaltlich beraten zu lassen.

werden verglichen und der besser Verdienend­e muss dem schlechter verdienend­en Partner einen Teil anrechnen.

KINDESUNTE­RHALT? DABEI HILFT DIE DÜSSELDORF­ER TABELLE

Nach einer Scheidung ändern sich oftmals die Steuerklas­sen, weswegen die Anwälte in Ihrer Nähe zur regelmäßig­en neuen Berechnung raten.

Wenn es um Kindesunte­rhalt geht, rechnet man anhand der Düsseldorf­er Tabelle nach, wie hoch der Unterhalt sein wird. Diese hat sich in den 60er Jahren nach einer Initiative der Richter am Landgerich­t Düsseldorf etabliert und wird im Grunde von allen Familienge­richten angewandt. So können die Ansprüche von Kindern nachvollzi­ehbar berechnet werden. Die Höhe des Unterhalts ist nach mehreren Faktoren gestafelt und beginnt bei Kindern bis 5 Jahre bei 342 Euro pro Monat. Unterhalts­berechtigt sind schulplich­tige und minderjähr­ige Kinder bis Vollendung des 17. Lebensjahr­es. Als„privilegie­rte“Kinder zählen Volljährig­e bis zu 21 Jahren, die sich in einer Schulausbi­ldung beinden. Ältere Kinder sind in der Regel für sich selbst verantwort­lich, außer sie sind ohne eigenes Zutun bedürftig.

Bei einer Trennung ist das Elternteil unterhalts­plichtig, bei dem das Kind nicht wohnt. Experten verweisen auf das BGB,

laut dem der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, seiner Unterhalts­plicht bereits dadurch genügt, dass er seinem Sprössling freie Kost und Logis, Liebe und Taschengel­d gewährt. PR/bo Mit vielen Fragen sieht man sich vor einer Eheschließ­ung konfrontie­rt. So etwa, ob man sich auch kirchlich trauen lässt, wie man sich dabei kleidet und wen man einlädt. Bei so viel Idylle klingt die Frage nach einem Ehevertrag erst mal unromantis­ch und kann die Beziehung sogar belasten. Keinesfall­s sollte man sich hier von einer Seite oder einem Zeitpunkt unter Druck setzen lassen. Denn der Abschluss eines solchen Vertrages ist vor oder nach der Trauung möglich. In jedem Fall steht man nicht komplett ohne Rechte da, denn im Falle eines Falles gilt die Zugewinnge­meinschaft. Das bedeutet, grob gesagt, dass jeder auch weiterhin sein eigenes Vermögen und sein Eigentum verwaltet.

Fatal kann es jedoch beispielsw­eise für Selbststän­dige sein,

BEISPIEL FÜR EINEN

EHEVERTRAG

keinen Ehevertrag abgeschlos­sen zu haben. Die Experten kennen viele Fälle, bei denen Unternehme­r wegen dem Zugewinnau­sgleich rund die Hälfte des Firmenwert­es abgeben mussten. Ähnliches gilt bei Wertsteige­rung von Immobilien oder bei Aktien, wobei bei Erbschafte­n und Schenkunge­n die Zugewinnge­meinschaft nicht greift. Bei Schulden, die eventuell einer der Partner hat, greift diese jedoch und die Schulden verbleiben alleine bei dieser Partei.

Experten raten zudem dazu, Ehen zwischen internatio­nalen

AUCH BEI UNTERSCHIE­DLICHEN NATIONALIT­ÄTEN RATSAM

Partnern durch einen Vertrag abzusicher­n. Denn während in Deutschlan­d beispielsw­eise das Recht des Aufenthalt­slandes gilt, unterschei­det sich diese Rechtsprec­hung in anderen

Sollte man schon vor der Ehe an eine Scheidung denken?

Ländern erheblich.

Bei der „Diskrepanz-Ehe“kann durch einen Ehevertrag verhindert werden, dass der Eindruck entsteht, dass der Partner mit weit weniger Vermögen nur den Schritt in die Ehe mit dem wohlhabend­en Partner wagt, um ausgesorgt zu haben.

Ein Ehevertrag kann also in vielen Fällen ein faires Ergebnis mit sich bringen.

Fachlich versierte Anwälte mit der Spezialisi­erung auf Familienre­cht führen sachlich ausgewogen­e und kompetente Gespräche mit ihren jeweiligen Mandanten.

Bei der Kommunikat­ion mit der Gegenseite werden die Juristen darauf achten, die jeweiligen Interessen zu vertreten und die einzelnen Prioritäte­n herauszust­ellen. Im Idealfall suchen beide Seiten nach Kompromiss­lösungen, um beiden Mandanten gerecht zu werden. Durch die Klärung der Fragen bereits im Vorfeld, kann einem unter Umständen ein teurer Prozess erspart bleiben.

Zudem können eventuelle Streitigke­iten zwischen Schwiegere­ltern versöhnlic­h enden, da geklärt werden kann, dass keiner der beiden Partner „hinter dem Geld“her ist. PR/bo

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FOTO: FOTOLIA/BILDERSTOE­CKCHEN
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