Wer zahlt bei einer Scheidung?
Eine Scheidung ist für die meisten Menschen eine Zäsur. Wenn die Liebe erloschen ist, geht es um handfeste Konlikte, bei denen vor allem Materielles eine Rolle spielt. Die Anwälte Ihres Vertrauens helfen Ihnen dabei, im Scheidungsrecht nicht den Überblick
Zunächst einmal wird in zwei Formen der Unterhaltszahlung unterteilt: Trennungs- und nachehelicher Unterhalt. Der Trennungsunterhalt endet spätestens mit dem Inkrafttreten der Scheidung, im Anschluss wird der nacheheliche Unterhalt neu berechnet. Zudem wird er eigenständig geltend gemacht und muss im schlimmsten Fall eingeklagt werden.
Eine ideale Vereinbarung wäre
JEDER TRÄGT FÜR
SICH SELBST VERANTWORTUNG
es, sich mit dem Ehepartner einvernehmlich und vor allem schriftlich auf die Unterhaltsplicht zu einigen.
Wo früher noch der Grundsatz „Einmal Chefarzt-Gattin, immer Chefarzt-Gattin“galt, ist heute eine andere Regelung festgesetzt. Kurz gesagt, geht es darum, dass die Chefarzt-Gattin sich nicht mehr darauf berufen kann, ihren früheren Lebensstil aufrechtzuerhalten, ohne selbst tätig zu sein.
So haben Ehepartner, die in der Lage sind, für sich selbst
REGELMÄßIG NEU BERECHNEN
zu sorgen, keinen Anspruch auf Unterhalt. Die gesetzliche Regelung sieht nachehelichen Unterhalt nur vor, wenn eine der beiden Parteien sich nicht selbst versorgen kann. Beide Arten des Unterhaltes werden im Grunde gleich berechnet: Die Einkünfte der Ehegatten Für junge Paare lohnt es sich in jedem Fall, sich vor der Eheschließung anwaltlich beraten zu lassen.
werden verglichen und der besser Verdienende muss dem schlechter verdienenden Partner einen Teil anrechnen.
KINDESUNTERHALT? DABEI HILFT DIE DÜSSELDORFER TABELLE
Nach einer Scheidung ändern sich oftmals die Steuerklassen, weswegen die Anwälte in Ihrer Nähe zur regelmäßigen neuen Berechnung raten.
Wenn es um Kindesunterhalt geht, rechnet man anhand der Düsseldorfer Tabelle nach, wie hoch der Unterhalt sein wird. Diese hat sich in den 60er Jahren nach einer Initiative der Richter am Landgericht Düsseldorf etabliert und wird im Grunde von allen Familiengerichten angewandt. So können die Ansprüche von Kindern nachvollziehbar berechnet werden. Die Höhe des Unterhalts ist nach mehreren Faktoren gestafelt und beginnt bei Kindern bis 5 Jahre bei 342 Euro pro Monat. Unterhaltsberechtigt sind schulplichtige und minderjährige Kinder bis Vollendung des 17. Lebensjahres. Als„privilegierte“Kinder zählen Volljährige bis zu 21 Jahren, die sich in einer Schulausbildung beinden. Ältere Kinder sind in der Regel für sich selbst verantwortlich, außer sie sind ohne eigenes Zutun bedürftig.
Bei einer Trennung ist das Elternteil unterhaltsplichtig, bei dem das Kind nicht wohnt. Experten verweisen auf das BGB,
laut dem der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, seiner Unterhaltsplicht bereits dadurch genügt, dass er seinem Sprössling freie Kost und Logis, Liebe und Taschengeld gewährt. PR/bo Mit vielen Fragen sieht man sich vor einer Eheschließung konfrontiert. So etwa, ob man sich auch kirchlich trauen lässt, wie man sich dabei kleidet und wen man einlädt. Bei so viel Idylle klingt die Frage nach einem Ehevertrag erst mal unromantisch und kann die Beziehung sogar belasten. Keinesfalls sollte man sich hier von einer Seite oder einem Zeitpunkt unter Druck setzen lassen. Denn der Abschluss eines solchen Vertrages ist vor oder nach der Trauung möglich. In jedem Fall steht man nicht komplett ohne Rechte da, denn im Falle eines Falles gilt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, grob gesagt, dass jeder auch weiterhin sein eigenes Vermögen und sein Eigentum verwaltet.
Fatal kann es jedoch beispielsweise für Selbstständige sein,
BEISPIEL FÜR EINEN
EHEVERTRAG
keinen Ehevertrag abgeschlossen zu haben. Die Experten kennen viele Fälle, bei denen Unternehmer wegen dem Zugewinnausgleich rund die Hälfte des Firmenwertes abgeben mussten. Ähnliches gilt bei Wertsteigerung von Immobilien oder bei Aktien, wobei bei Erbschaften und Schenkungen die Zugewinngemeinschaft nicht greift. Bei Schulden, die eventuell einer der Partner hat, greift diese jedoch und die Schulden verbleiben alleine bei dieser Partei.
Experten raten zudem dazu, Ehen zwischen internationalen
AUCH BEI UNTERSCHIEDLICHEN NATIONALITÄTEN RATSAM
Partnern durch einen Vertrag abzusichern. Denn während in Deutschland beispielsweise das Recht des Aufenthaltslandes gilt, unterscheidet sich diese Rechtsprechung in anderen
Sollte man schon vor der Ehe an eine Scheidung denken?
Ländern erheblich.
Bei der „Diskrepanz-Ehe“kann durch einen Ehevertrag verhindert werden, dass der Eindruck entsteht, dass der Partner mit weit weniger Vermögen nur den Schritt in die Ehe mit dem wohlhabenden Partner wagt, um ausgesorgt zu haben.
Ein Ehevertrag kann also in vielen Fällen ein faires Ergebnis mit sich bringen.
Fachlich versierte Anwälte mit der Spezialisierung auf Familienrecht führen sachlich ausgewogene und kompetente Gespräche mit ihren jeweiligen Mandanten.
Bei der Kommunikation mit der Gegenseite werden die Juristen darauf achten, die jeweiligen Interessen zu vertreten und die einzelnen Prioritäten herauszustellen. Im Idealfall suchen beide Seiten nach Kompromisslösungen, um beiden Mandanten gerecht zu werden. Durch die Klärung der Fragen bereits im Vorfeld, kann einem unter Umständen ein teurer Prozess erspart bleiben.
Zudem können eventuelle Streitigkeiten zwischen Schwiegereltern versöhnlich enden, da geklärt werden kann, dass keiner der beiden Partner „hinter dem Geld“her ist. PR/bo