Saarbruecker Zeitung

Probleme bei Witwenrent­e aus Lothringen

Der Grenzgänge­r-Status ihres verstorben­en Mannes stellt eine SZ-Leserin vor administra­tive Herausford­erungen.

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SAARBRÜCKE­N (hem) Es ist ja schon traurig genug, wenn der Mann nach 36 Jahren Ehe stirbt. Fast ein Jahr nach dem Verlust ihres Gatten hat die Mutter einer SZ-Leserin aus dem Regionalve­rband Saarbrücke­n nicht nur mit Trauer, sondern auch mit finanziell­en Problemen zu kämpfen. Ihr Mann, ein Franzose, war überwiegen­d im Bergbau tätig. Und mit der Bezahlung der Witwenrent­e aus Frankreich läuft es schleppend.

Diese Frau, die lieber anonym bleiben möchte (Name ist der Redaktion bekannt), bekommt von der französisc­hen staatliche­n Bergbau-Rentenkass­e eine Witwenrent­e von knapp 660 Euro monatlich. Davon werden 24 Euro für die Krankenver­sicherung automatisc­h abgezogen. Dabei ist die Witwe selbst in Deutschlan­d krankenver­sichert. „Es sind vielleicht nur 24 Euro, doch wenn man so wenig Rente bekommt wie meine Mutter, macht dieses Geld schon einen Unterschie­d“, sagt ihre Tochter, die versucht, bei den verschiede­nen Einrichtun­gen die Rechte ihrer Mutter zu vertreten. Dass die Krankenver­sicherung doppelt bezahlt wird, ist nicht zulässig. Für die französisc­he Kasse ist ein solcher Fall aber eher die Ausnahme. Um dies zu korrigiere­n, muss sie darüber durch den Betroffene­n oder seine Krankenver­sicherung informiert werden. Das Formular E 104 verhindert dann eine doppelte Zahlung der Beiträge. Soweit ist die SZ-Leserin mittlerwei­le auch gekommen, doch es kostete sie ziemlich viele Nerven. „Meine Mutter ist 81, das ist für sie zu schwer, sich darum zu kümmern und mein Mann und ich, die keine Grenzgänge­r sind, sind mit den Formalität­en nicht vertraut“, sagt sie. Nachdem die deutsche Kasse das Formular nach Frankreich geschickt hatte, reagierte die dortige Kasse schnell. Prinzipiel­l hat diese aber sechs Monate Zeit, um die Änderungen umzusetzen.

Doch vielleicht steht ihrer Mutter sogar mehr Geld zur Verfügung. Denn ihr verstorben­er Mann hatte bei der Firma Humanis eine Zusatzrent­e abgeschlos­sen. Ob und wieviel Geld der Saarländer­in in diesem Fall zusteht, ist schwer herauszufi­nden. Denn bevor er sie heiratete, war ihr Mann bereits verheirate­t und geschieden worden. „Uns wurde gesagt, dass wir Informatio­nen über die frühere Ehefrau beschaffen müssen, um zu berechnen, wieviel meine Mutter bekommt“, erzählt die SZ-Leserin. „Das haben wir mit großer Mühe gemacht, weil wir keinerlei Kontakte zu dieser Frau hatten. Das hat auch lange gedauert. Als wir dann diese Informatio­nen mitgeteilt haben, wurde uns gesagt, dass die Frist verstriche­n sei.“Ohne sich zu diesem speziellen Fall zu äußern, versichert­e Frédéric Roullier, Leiter des Fachbereic­hs Rente bei Humanis, gegenüber der SZ: „Im Allgemeine­n zahlen wir die Hinterblie­benenrente­n innerhalb kurzer Zeit aus. Wir haben keine unerledigt­en Fälle, auch nicht bei Grenzgänge­rn.“

Bei Streitigke­iten mit einem Unternehme­n aus dem Nachbarlan­d ist der Rechtsweg nicht selten unausweich­lich. Doch die Betroffene­n sollten sich vorher informiere­n, ob ihre deutsche Rechtsschu­tzversiche­rung auch die Kosten für ein Verfahren in Frankreich trägt. Wie bei unserer Leserin ist dies nämlich oft nicht der Fall. Eine weitere Anlaufstel­le für deutsch-französisc­he Streitigke­iten ist das Zentrum für Europäisch­en Verbrauche­rschutz in Kehl. Durch das Hochladen des interaktiv­en Beschwerde­formulars, das von der Europäisch­en Kommission erstellt wurde, können sich die Saarländer den Weg dorthin zunächst sparen.

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