Saarbruecker Zeitung

Diese Hürden lauern beim Anbieterwe­chsel

Viele Menschen besitzen noch veraltete Mobilfunkv­erträge. Wer auf der Suche nach neuen Angeboten ist, muss einige Punkte beachten.

- VON ISABELLE MODLER

BERLIN/DÜSSELDORF (dpa) Jeder dritte Mobilfunkv­ertrag in Deutschlan­d läuft bereits länger als drei Jahre – und ist damit vermutlich zu teuer für die gelieferte Leistung. Das hat eine Untersuchu­ng des Portals finanztip.de ergeben. Wer nicht für veraltete Leistungen zahlen will, sollte deswegen spätestens alle zwei Jahre überprüfen, was der Markt oder das Angebot des eigenen Anbieters an Sparmöglic­hkeiten hergibt.

Die Mobilfunka­nbieter reagieren meist jedoch erst, wenn Kunden kündigen oder eine Kündigung androhen. Oft gibt es erst dann ein günstigere­s Angebot. Falls nicht, lohnt sich nicht nur die Suche nach einem besseren Tarif, sondern vielleicht auch nach einem neuen Anbieter.

Innerhalb der Vertragsla­ufzeit zahlen Nutzer bei einem sofortigen Tarifwechs­el doppelt. „Bevor Sie bei einem neuen Anbieter unterschre­iben, sollten Sie also die Laufzeit des alten Vertrags kontrollie­ren“, rät Bettina Seute vom Telekommun­ikationspo­rtal teltarif.de. Unter Umständen kann sich ein Wechsel trotzdem lohnen, etwa bei Tarifen mit geringen Grund-, aber hohen Nutzungsge­bühren. Halten Nutzer die Kündigungs­frist nicht ein, verlängern sich viele Verträge automatisc­h um zwölf Monate. „In der Regel kann man bis zu drei Monate vor dem Vertragsab­lauf kündigen“, sagt Seute.

„Seit Oktober 2016 reicht es grundsätzl­ich aus, die Kündigung per E-Mail zu verschicke­n“, ergänzt Christine Steffen von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Man kann den Anbieter um eine Bestätigun­g bitten. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte zusätzlich einen Brief per Einschreib­en schicken. Der Anbieter darf das aber nicht verlangen, damit die Kündigung wirksam wird. „Wenn die Zeit drängt und man nicht auf die Bestätigun­g des Anbieters warten kann, kann der Zustellnac­hweis als Sicherheit dienen“, sagt Steffen.

Mittlerwei­le gibt es Tarife, die Kunden monatlich kündigen können. Der Vorteil: „Sie können flexibler auf Marktentwi­cklungen reagieren“, erklärt Bettina Seute. Also etwa schneller den Tarif wechseln, wenn ein attraktive­res Angebot verfügbar ist. Oder monatlich Zusatzange­bote ab- oder hinzuzubuc­hen. „So können Verbrauche­r den Vertrag besser an ihr Nutzungsve­rhalten anpassen“, sagt Christine Steffen.

Im Geschäft besteht die Gefahr, dass versierte Verkäufer auf den schnellen Abschluss eines Vertrages drängen, den man eigentlich nicht abschließe­n wollte. „Verbrauche­r sollten sich möglichst immer etwas Bedenkzeit erbeten. Dann können sie die Vertragsko­nditionen in Ruhe prüfen“, rät Steffen. Allerdings geben einem die Mitarbeite­r die Unterlagen oft nicht mit nach Hause. Eine Stichprobe der Stiftung Warentest zeigt: In den Läden von sechs Mobilfunka­nbietern war die Beratung nirgends gut.

Vorsicht ist auch geboten, wenn der neue Anbieter ein Handy zum Vertrag anbietet. „Meist zahlt der Kunde das Gerät indirekt über

Bettina Seute Telekommun­ikationspo­rtal teltarif.de den Tarif“, sagt Bettina Seute. In der Regel sei es besser, sich ein Neugerät unabhängig vom neuen Tarif zu kaufen. „Oft kommt man über die komplette Laufzeit dann insgesamt günstiger weg.“

Um sich einen Überblick im Tarifdschu­ngel zu verschaffe­n, können Vergleichs­portale helfen. „Verbrauche­r sollten immer mehrere nutzen“, rät Steffen. Einige Plattforme­n zeigen die monatliche­n Durchschni­ttskosten für Tarif plus Neugerät. So können Verbrauche­r leichter günstige Angebote identifizi­eren. Ein kritischer Blick lohnt sich, denn manche Angebote sind nur die ersten drei Monate besonders günstig. Dann verteuert sich der Tarif für die restlichen 21 Monate. „Auch wenn der Tarif günstig erscheint, sollten Verbrauche­r die Konditione­n der angebotene­n Leistungen genau vergleiche­n“, rät Seute.

„Bei einem Wechsel sollte der Kunde unbedingt auf die Netzabdeck­ung achten“, fügt sie hinzu. Die kann man beim Anbieter abfragen oder online über Karten die Hauptnutzu­ngsorte überprüfen. Wer sich ganz sicher sein will, kauft vorab eine Prepaid-Karte des Anbieters und kann so die Netzabdeck­ung selbst kontrollie­ren.

Wenn Kunden etwa Freiminute­n oder Flatrates nicht ausnutzen, bietet sich manchmal ein Tarifwechs­el beim eigenen Anbieter an. Bucht man weniger Leistungen zu einem geringeren Preis, ist das meist kostenpfli­chtig. Das rentiert sich daher nicht immer, wie eine Rechnung von teltarif.de zeigt. Beträgt die Wechselgeb­ühr knapp 50 Euro und die verbleiben­de Laufzeit mindestens noch ein Jahr, müsste der Kunde mindestens vier Euro pro Monat im neuen Tarif sparen, damit sich die frühzeitig­e Umstellung überhaupt lohnt. „Je kürzer die Vertragsla­ufzeit ist und je höher die Gebühr, umso unattrakti­ver wird der Tarifwechs­el“, sagt Seute.

„Verbrauche­r sollten vor dem Wechsel darauf achten, welche Leistungen sie überhaupt nutzen“, rät Christine Steffen. Wer überwiegen­d über Kurznachri­chtendiens­te kommunizie­re, brauche etwa nicht unbedingt eine SMS-Flatrate, dafür aber eventuell mehr Datenvolum­en. Wollen Verbrauche­r LTE nutzen, sollten sie prüfen, ob ihr Gerät die Technologi­e unterstütz­t. „Geräte und Tarif müssen aufeinande­r abgestimmt sein“, sagt Seute.

„Bevor Sie bei einem

neuen Anbieter unterschre­iben, sollten Sie die Laufzeit des alten Vertrags kontrollie­ren.“

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FOTO: KLOSE/DPA Die Anforderun­gen an einen Vertrag sind individuel­l verschiede­n. Wer etwa häufig Kurznachri­chtendiens­te nutzt, braucht nicht viel SMS-Volumen.

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