Recht an E-Mails geht nach dem Tod an Erben über
KOBLENZ (dpa) Auch E-Mails können grundsätzlich vererbt werden. Denn nach geltendem Recht gibt es in Deutschland keinen Unterschied zwischen digitalem und sonstigem Nachlass. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz hin. Laut dem Gesetz geht mit dem Tod eines Menschen dessen Besitz als Ganzes auf eine oder mehrere Personen über. Da zum Vermögen auch Computer, Tabletrechner, Smartphones oder Datenspeicher zählen, gehen nicht nur diese Geräte selber auf die Erben über, sondern auch die darauf gespeicherten Inhalte, zum Beispiel E-Mails. Das Eigentum an einem elektonisch verfassten Text fällt also ebenso in den Nachlass wie ein privater Brief.
Edge kommt auch für Mobilgeräte
BERLIN (dpa) Microsoft bringt den bislang ausschließlich für Windows-10-Rechner verfügbaren Edge-Browser künftig auch auf Androidund iOS-Geräte. Die Apps sollen dem Unternehmen zufolge aber nicht nur zum Surfen im Netz da sein, sondern auch als Bindeglied zwischen dem mobilen Betriebssystem und einem WindowsRechner fungieren. Sie unterstützen deshalb die „Continue on PC“Funktion. Mit deren Hilfe lassen sich zum Beispiel Lesezeichen mit dem Desktop-Rechner synchronisieren und geöffnete Fenster auf mehreren Geräten nutzen.
Neues Update für Apple Watch
CUPERTINO (dpa) Apple hat ein Software-Update für die „intelligente“Computer-Uhr Apple Watch mit LTE-Anschluss veröffentlicht. Die Uhren hätten sich in kabellosen Netzwerken oft nicht richtig mit dem Internet verbinden können, erklärte das Unternehmen. Das Update auf WatchOS-Version 4.0.1 behebe diesen Fehler.