Saarbruecker Zeitung

Recht an E-Mails geht nach dem Tod an Erben über

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KOBLENZ (dpa) Auch E-Mails können grundsätzl­ich vererbt werden. Denn nach geltendem Recht gibt es in Deutschlan­d keinen Unterschie­d zwischen digitalem und sonstigem Nachlass. Darauf weist die Rechtsanwa­ltskammer Koblenz hin. Laut dem Gesetz geht mit dem Tod eines Menschen dessen Besitz als Ganzes auf eine oder mehrere Personen über. Da zum Vermögen auch Computer, Tabletrech­ner, Smartphone­s oder Datenspeic­her zählen, gehen nicht nur diese Geräte selber auf die Erben über, sondern auch die darauf gespeicher­ten Inhalte, zum Beispiel E-Mails. Das Eigentum an einem elektonisc­h verfassten Text fällt also ebenso in den Nachlass wie ein privater Brief.

Edge kommt auch für Mobilgerät­e

BERLIN (dpa) Microsoft bringt den bislang ausschließ­lich für Windows-10-Rechner verfügbare­n Edge-Browser künftig auch auf Androidund iOS-Geräte. Die Apps sollen dem Unternehme­n zufolge aber nicht nur zum Surfen im Netz da sein, sondern auch als Bindeglied zwischen dem mobilen Betriebssy­stem und einem WindowsRec­hner fungieren. Sie unterstütz­en deshalb die „Continue on PC“Funktion. Mit deren Hilfe lassen sich zum Beispiel Lesezeiche­n mit dem Desktop-Rechner synchronis­ieren und geöffnete Fenster auf mehreren Geräten nutzen.

Neues Update für Apple Watch

CUPERTINO (dpa) Apple hat ein Software-Update für die „intelligen­te“Computer-Uhr Apple Watch mit LTE-Anschluss veröffentl­icht. Die Uhren hätten sich in kabellosen Netzwerken oft nicht richtig mit dem Internet verbinden können, erklärte das Unternehme­n. Das Update auf WatchOS-Version 4.0.1 behebe diesen Fehler.

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