Saarbruecker Zeitung

53-Jährige soll Stiefsohn misshandel­t haben

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Weil sie ihren Stiefsohn über 13 Jahre lang misshandel­t haben soll, soll eine 53-jährige Saarländer­in sechs Jahre hinter Gitter. Das forderte gestern die Staatsanwä­ltin vor dem Landgerich­t. Das Urteil wird wohl Ende Oktober fallen.

SAARBRÜCKE­N (wi) Wegen schwerer Misshandlu­ng ihres Stiefsohne­s soll eine Saarländer­in für sechs Jahre ins Gefängnis. Diese Strafe hat gestern die Staatsanwä­ltin in ihrem Schlussplä­doyer im Strafproze­ss gegen die 53-Jährige vor dem Landgerich­t beantragt.

Nach Ansicht der Anklagever­treterin hat die mehrfache Mutter den leiblichen Sohn ihres Ehemannes insgesamt 14 Jahre lang regelmäßig übel misshandel­t und gequält, wodurch Gefahr für Leib und Leben des Kindes bestanden habe. Der mitangekla­gte Vater des Jungen und Ehemann der Hauptangek­lagten soll für zweieinhal­b Jahre in Haft. Er hat nach Feststellu­ng der Staatsanwä­ltin ab einem gewissen Zeitpunkt von den Misshandlu­ngen gewusst, teilweise mitgemacht oder weggesehen.

Die Rechtsanwä­ltin des heute erwachsene­n Jungen schloss sich den Strafanträ­gen an. Die beiden Juristinne­n waren zum Abschluss der Beweisaufn­ahme überzeugt, dass die Hauptangek­lagte den Jungen ab dem Alter von vier Jahren misshandel­t und vernachläs­sigt habe. Er sei regelmäßig geschlagen, getreten, gefesselt und gedemütigt worden und habe zudem unter Mangelernä­hrung gelitten. Als er im Alter von 17 Jahren von zu Hause weglief, habe er sich äußerlich auf dem Entwicklun­gsstand eines Elfjährige­n befunden.

Die Angeklagte­n bestritten die Vorwürfe. Es wird deshalb erwartet, dass ihre Verteidige­r in ihrem Schlussplä­doyers am kommenden Donnerstag Freispruch beantragen werden. Das Urteil des Gerichts wird Ende des Monats erwartet.

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