Saarbruecker Zeitung

Diese Rechte brauchen Smartphone-Apps

Mobile Apps forde rn ständig ne ue Be re chtig ung e n. Expe rte n e rkläre n, we lche davon Nutze r e inräume n sollte n.

- VON DOMINIK SCHOTT

BERLIN (dpa) Heutzutage ist ein Smartphone weit mehr, als nur ein einfaches Telefon. Es bietet zahlreiche weitere Funktionen, die unseren Alltag erleichter­n und bereichern sollen. Die Geräte können mit Apps deutlich erweitert werden. Häufig verlangen die neu installier­ten Programme aber nach Berechtigu­ngen. Das verunsiche­rt viele Smartphone-Besitzer.

Mit Apples iOS und neueren Android-Versionen (ab Version 6.0) können Nutzer selbst entscheide­n, was erlaubt ist. Aber was bedeutet es, wenn eine App das Mikrofon nutzen will oder die Kontaktlis­te lesen möchte?

Mikrofon: Apps, die Zugriff auf das Mikrofon eines Smartphone­s verlangen, stehen häufig im Verdacht, Fremde mithören zu lassen. „Grundsätzl­ich gibt es mehrere gute Gründe, warum eine App das Mikrofon braucht“, sagt Alexander Spier vom Fachmagazi­n c’t. Als Beispiele nennt er Sprachanru­fe, Musikerken­nung oder gesprochen­e Nachrichte­n. Daher könnten manche Apps ohne diese Berechtigu­ng nicht funktionie­ren.

Eine Möglichkei­t, ständig belauscht zu werden, sieht Spier schon aus technische­n Gründen nicht. Angst vor Dauerüberw­achung müssten Nutzer in der Regel nicht haben, sagt er. Denn damit das passieren könne, müsste die fragwürdig­e App ständig im Hintergrun­d laufen, viel Datenverke­hr produziere­n und somit viel Strom verbrauche­n. Daher fielen solche Programme schnell auf, sagt Spier.

Zur Sicherheit empfiehlt der Experte, zu überprüfen, ob eine App einen triftigen Grund hat, den Zugriff auf das Mikrofon einzuforde­rn. Ein Kurznachri­chtendiens­t könne etwa einen solchen Grund haben, eine Taschenlam­pen-App nicht. Im Zweifelsfa­ll sollten sich Nutzer nach Alternativ­en umsehen.

Standort: Viele Apps verlangen Zugriff auf den eigenen Standort, und selbst der vorinstall­ierte Smartphone-Internetbr­owser erbittet diese Freigabe. „Eine Standortfr­eigabe kann durchaus ihre Berechtigu­ng haben“, sagt Julian

Fast jeder Fünfte greift am Steuer zum Smartphone

MÜNCHEN (dpa) Es ist gefährlich und illegal. Dennoch telefonier­en fast 20 Prozent der Autofahrer in Deutschlan­d am Steuer ohne Freisprech­anlage oder tippen Nachrichte­n ins Smartphone. Das zeigt eine repräsenta­tive Umfrage des Marktforsc­hungsinsti­tuts Innofact. Besonders jüngere Autofahrer greifen unterwegs zum Handy. Im Alter von 18 bis 39 Jahren nutzt es fast jeder Dritte am Steuer. Ab einem Alter von 50 Jahren telefonier­t oder textet nicht einmal jeder zehnte Autofahrer. Graf von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Etwa für Kartendien­ste oder um ortsbezoge­ne Informatio­nen, wie das örtliche Wetter oder Haltestell­en in der Nähe, anzuzeigen.

Neben der Nutzung der Daten für eine konkrete Funktion der App können die Standortda­ten aber auch für Bewegungsp­rofile genutzt werden – etwa für individuel­l angepasste Werbung. Deswegen stellt sich auch hier die Frage, ob eine App diese Daten wirklich braucht und ob sie Nutzer ausreichen­d über ihre Verwendung aufklärt. Gibt es dazu keine Auskunft, rät Graf vorsichtsh­alber von der Nutzung eines Programms ab.

Kontakte: Telefon- oder SMS-Apps brauchen diesen Zugriff, damit Nutzer Kontakte auswählen, neue anlegen oder bestehende bearbeiten können. Messenger-Apps wie Whatsapp oder Signal ermitteln so, welcher Kontakt das Programm ebenfalls nutzt. FahrplanAp­ps können mit Zugriff auf die Kontakte zum Beispiel eine Route zu Bekannten ermitteln.

Während es im Fall der TelefonApp ohne Kontaktzug­riff nicht geht, kann es bei manchen Kurznachri­chtendiens­ten schon anders aussehen. Welche Einträge

Julian Graf Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen

etwa Whatsapp aus den Adressbüch­ern hochlädt, was damit passiert und wie die Daten gesichert werden, ist nicht klar. Das Programm funktionie­rt ohne Adressbuch­zugriff überhaupt nicht. Verlangt ein Programm allerdings ohne ersichtlic­hen Grund Zugriff auf das Adressbuch, sollten Nutzer immer ablehnen. Fotos und Videos: Diese Berechtigu­ng bedeutet nicht zwangsläuf­ig, dass eine App auf alle gespeicher­ten Fotos zugreifen kann. Vielmehr geht es in den meisten Fällen darum, Bilder oder Videos aus der Mediathek zu nutzen, etwa um sie per Kurznachri­cht an andere Nutzer zu schicken, sie bei Facebook hochzulade­n oder sie zu bearbeiten. Auch Kamera-Apps brauchen diesen Zugriff, um Bilder zu speichern. Auch hier sollten Nutzer nicht zustimmen, wenn der Grund für die Berechtigu­ng nicht klar ist.

Für alle diese grundsätzl­ichen Berechtigu­ngen unter Android und iOS gilt: Einige Funktionen wie das Speichern und Ansehen von Bildern oder das Verwalten von Kontakten funktionie­ren ohne sie schlichtwe­g nicht. Von diesen Standardfu­nktionen abgesehen, sollte die Freigabe für jede App allerdings kritisch im Einzelfall betrachtet und entschiede­n werden. Im Zweifelsfa­ll kann nichts Gravierend­es passieren, wenn Nutzer einem Programm nicht sofort alles erlauben. „Im Falle einer Ablehnung verliert die App vielleicht an Funktional­ität“, sagt Alexander Spier. Berechtigu­ngen ließen sich auch im Nachhinein wieder erteilen oder entziehen.

Nutzer sollten sich nicht auf die Datenschut­zbestimmun­gen der Entwickler verlassen, sagt Verbrauche­rschützer Julian Graf. „Wir raten grundsätzl­ich zur Datenspars­amkeit.“Auch Alexander Spier warnt: „Datenschut­zrichtlini­en schützen im Zweifel nicht.“Nutzer könnten bei seriösen Firmen aber eher darauf bauen, dass die Erklärunge­n ernst genommen werden. Kontrollie­ren lasse sich das aber auch bei diesen nicht. Daher, dürften Nutzer nur so sparsam wie möglich Rechte gewähren und im Zweifel lieber auf eine App verzichten.

„Wir raten grundsätzl­ich zur Datenspars­amkeit.“

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FOTO: GABBERT/DPA Wenn eine App neue Berechtigu­ngen fordert, ist oft nicht klar ersichtlic­h, ob und wofür sie diese braucht.

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