Ist so ein „Fuhrpark“überhaupt erlaubt?
Auf einem Privatgrundstück in Dudweiler stehen viele abgemeldete Fahrzeuge.
wahrnehmen. In dieser Angelegenheit habe er sich auch schon an die Stadt Saarbrücken gewandt. Passiert sei nichts, bis auf die Tatsache, dass eines Tages eine Absperrkette an der Grundstücksgrenze angebracht worden sei. Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes habe von einer „schwierigen Rechtslage“gesprochen. Krämer verweist auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, das er zum Thema „Entsorgungspflicht bei Fahrzeugverrottung auf einem Privatgrundstück“im Internet gefunden hat (8 A 10623/09.OVG).
Nun stellt sich die Frage, ob die Stadt etwas unternehmen kann und will, oder ob jeder Bürger so viele abgemeldete Autos auf seinem Grundstück abstellen darf, ohne dass das irgend jemanden was angeht. Michaela Kakuk von der Stadt-Pressestelle sagt: Dass die Fahrzeuge auf dem Büchel abgestellt sind, sei dem Ordnungsamt bekannt. Die
„Der Kommunale Ordnungsdienst war bereits vor Ort und hat festgestellt, dass keine Gefahr für Boden und
Grundwasser, wie beispielsweise durch auslaufendes
Öl, besteht.“
Stadt-Pressestelle
Wagen stünden auf Privatgelände und nicht im öffentlichen Verkehrsraum. Und: „Der Eigentümer war wegen eines Auslandsaufenthalts längere Zeit nicht erreichbar. Für diese Woche ist ein Anhörungsverfahren mit ihm angesetzt, um zu erfahren, was er mit den Fahrzeugen vorhat – etwa, ob er sie wiederverwerten will.“Der Kommunale Ordnungsdienst sei bereits vor Ort gewesen und habe festgestellt, dass keine Gefahr für Boden und Grundwasser, wie etwa durch auslaufendes Öl, besteht. Also sei „auch keine Gefahr im Verzug, die Anlass dazu geben würde, die Fahrzeuge sofort zu sichern oder zu beseitigen.“