Saarbruecker Zeitung

Ist so ein „Fuhrpark“überhaupt erlaubt?

Auf einem Privatgrun­dstück in Dudweiler stehen viele abgemeldet­e Fahrzeuge.

-

wahrnehmen. In dieser Angelegenh­eit habe er sich auch schon an die Stadt Saarbrücke­n gewandt. Passiert sei nichts, bis auf die Tatsache, dass eines Tages eine Absperrket­te an der Grundstück­sgrenze angebracht worden sei. Ein Mitarbeite­r des Ordnungsam­tes habe von einer „schwierige­n Rechtslage“gesprochen. Krämer verweist auf einen Beschluss des Oberverwal­tungsgeric­hts Rheinland-Pfalz, das er zum Thema „Entsorgung­spflicht bei Fahrzeugve­rrottung auf einem Privatgrun­dstück“im Internet gefunden hat (8 A 10623/09.OVG).

Nun stellt sich die Frage, ob die Stadt etwas unternehme­n kann und will, oder ob jeder Bürger so viele abgemeldet­e Autos auf seinem Grundstück abstellen darf, ohne dass das irgend jemanden was angeht. Michaela Kakuk von der Stadt-Pressestel­le sagt: Dass die Fahrzeuge auf dem Büchel abgestellt sind, sei dem Ordnungsam­t bekannt. Die

„Der Kommunale Ordnungsdi­enst war bereits vor Ort und hat festgestel­lt, dass keine Gefahr für Boden und

Grundwasse­r, wie beispielsw­eise durch auslaufend­es

Öl, besteht.“

Stadt-Pressestel­le

Wagen stünden auf Privatgelä­nde und nicht im öffentlich­en Verkehrsra­um. Und: „Der Eigentümer war wegen eines Auslandsau­fenthalts längere Zeit nicht erreichbar. Für diese Woche ist ein Anhörungsv­erfahren mit ihm angesetzt, um zu erfahren, was er mit den Fahrzeugen vorhat – etwa, ob er sie wiederverw­erten will.“Der Kommunale Ordnungsdi­enst sei bereits vor Ort gewesen und habe festgestel­lt, dass keine Gefahr für Boden und Grundwasse­r, wie etwa durch auslaufend­es Öl, besteht. Also sei „auch keine Gefahr im Verzug, die Anlass dazu geben würde, die Fahrzeuge sofort zu sichern oder zu beseitigen.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany