Saarbruecker Zeitung

Grundstück­seigner müssen ran ans Laub

Wenn Laub unter den Füßen der Spaziergän­ger raschelt — sollten die Eigentümer der Grundstück­e an diesem Weg zum Besen greifen.

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REGIONALVE­RBAND (sum/red) Schön anzusehen ist es ja, wenn sich im Herbst die Blätter färben und den Boden mit einem rotgelben Teppich überziehen. Für viele gehört das Rascheln des Laubs bei einem entspannte­n Herbstspaz­iergang oder der Suche nach Kastanien einfach dazu. In Wohngebiet­en zeigt sich jedoch die Kehrseite der bunten Pracht. Dort kann sie bei Regen oder morgens durch den Tau schnell zu einer Gefahrenqu­elle werden — daran erinnerte jetzt der Verein Haus & Grund.

Nasse Blätter werden schnell zur Rutschbahn – sowohl auf den Gehwegen als auch auf den Straßen. Häufig verstopfen sie außerdem die Einlaufgit­ter der Kanalisati­on. Um ein unnötiges Risiko zu vermeiden, rät Haus & Grund daher, das Herbstlaub auf öffentlich­en Gehwegen rechtzeiti­g zu entfernen. Zuständig hierfür sind grundsätzl­ich die Eigentümer der angrenzend­en Grundstück­e — sie sind zur allgemeine­n Straßenrei­nigung verpflicht­et.

Darauf hat auch der Zentrale Kommunale Entsorgung­sbetrieb (ZKE) der Stadt Saarbrücke­n hingewiese­n. Laut ZKE müssen Straßen und Bürgerstei­ge frei von Laub sein und, falls nötig, sogar mehrmals am Tag gereinigt werden, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Und dafür sind die Grundstück­seigentüme­r zuständig. Das gilt für alle Gehwege, Straßen, Plätze, Parkfläche­n, Haltestell­en, Radwege sowie Fußgängeru­nterführun­gen. Nur bei Bürgerstei­gen und Straßen, die im Straßenver­zeichnis der städtische­n Reinigungs­satzung entspreche­nd gekennzeic­hnet sind, übernimmt der ZKE die Reinigung. Eine Übersicht der Straßen und Bürgerstei­ge, die der ZKE reinigt, steht im Internet.

Auch für die Rinnsteine sind die Grundstück­seigentüme­r zuständig. Dazu erklärt ZKE-Werkleiter­in Simone Stöhr: „Laub, das in die Rinnsteine und Gullys gelangt, kann die Straßenein­läufe verstopfen. Das führt dann dazu, dass Regenwasse­r nicht mehr richtig abfließen kann und unter Umständen in angrenzend­e Gebäude gelangt. Auch auf Privatgrun­dstücken sollte man deshalb darauf achten, dass die Regeneinlä­ufe frei von Laub bleiben.“

Daher empfiehlt der ZKE — wenn möglich — im eigenen Garten zu kompostier­en. Dort kann das Laub auch als Frostschut­z oder als großer Laubhaufen nützlichen Tieren, beispielsw­eise Igeln, als Unterschlu­pf und Winterquar­tier dienen. Bürger können die Blätter aber auch in der Biotonne entsorgen oder zu einem Wertstoffz­entrum, einer Grünschnit­tannahmest­elle oder der Kompostier­anlage des ZKE bringen. Wer die Biotonne nutzt, zahlt 18 Cent pro Kilogramm. In den Annahmeste­llen des ZKE sind die Gebühren nach Volumen gestaffelt. So kostet zum Beispiel die Abgabe eines mit Laub gefüllten Sacks bis 125 Liter Volumen einen Euro.

den bunten Blätterseg­en eintüten und wegbringen können, müssen sie ihn ja zunächst einmal zusammenfe­gen oder mit dem Laubgebläs­e zusammenpu­sten. Tierschütz­er empfehlen, bei überschaub­aren Mengen Laub lieber Besen und Rechen zur Hand zu nehmen, und den Laubbläser stehen zu lassen. Dabei geht es nicht nur um den Krach und den Gestank der Abgase. Laubbläser gefährden besonders Kleintiere wie Käfer, Kröten oder sogar Igel, die zum Beispiel beim biologisch­en Pflanzensc­hutz helfen, indem sie Schnecken und andere Schädlinge fressen.

Ihnen bietet ein Blätterhau­fen den idealen Ort zur Überwinter­ung. Gleichzeit­ig kann man das Laub als kostengüns­tigen Frostschut­z, Dünger und Austrocknu­ngsschutz des Bodens nutzen. Nur vom Rasen sollte die nasse Schicht entfernt werden, wo sie allzu schnell Fäulnis begünstigt. Gehäckselt und mit dem Rechen verteilt, stellt Laub allerdings einen guten Dünger dar.

Für wen dieser Aufwand nicht in Frage kommt, kann die Entsorgung der Blätter aber auch an Dritte übertragen. Hierbei bleibt der Eigentümer jedoch zur Überwachun­g verpflicht­et. Die herbstlich­e Schönheit hat eben ihre Vor- und Nachteile. www.zke-sb.de/strassenli­ste

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