Saarbruecker Zeitung

Was tun, wenn Krankenkas­se die Kur ablehnt?

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ST. JOHANN (red) Auf Einladung des Frauennotr­ufs Saarland referiert Elvira Bier, Fachanwält­in für Sozialund Medizinrec­ht, am 24. Oktober darüber, welche Ansprüche Frauen bei ihrer Krankenkas­se haben und welche Möglichkei­ten es gibt, wenn beantragte Leistungen abgelehnt werden.

„Keine geeignete Psychother­apeutin zu finden, weil die Wartezeite­n zu lange sind, ist fast schon Normalität. Dass der erste Antrag auf einen Kuraufenth­alt abgelehnt wird, obwohl es für die Betroffene überaus sinnvoll ist und aus medizinisc­her Sicht befürworte­t wird, ist keine Seltenheit“, schreibt der Frauennotr­uf Saarland. Oft werde es Frauen schwer gemacht, ihre Ansprüche wahrzunehm­en. Ohne Unterstütz­ung gäben viele Frauen irgendwann auf. An diesem Abend wird es darum gehen, welchen Anspruch Frauen als Versichert­e haben und welche Möglichkei­ten es gibt, diesen durchzuset­zen und wo sie Hilfe bekommen können.

Der Vortrag beginnt um 18 Uhr im NN-Raum des Kultur- und Werkhofes Nauwieser 19 in der Nauwiesers­traße 19. Der Frauennotr­uf Saarland berät und begleitet Frauen, die Gewalt erfahren haben, entweder telefonisc­h oder in persönlich­e Beratungsg­esprächen.

ist erreichbar unter Tel. (0681) 3 67 67 oder per Mail unter notrufgrup­pe-sb@t-online.de. www.frauennotr­uf-saarland.de

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