Saarbruecker Zeitung

Straßburg führt Umweltplak­ette ein

Ab November dürfen Fahrer ohne neue Umweltplak­ette bei anhaltend hohen Feinstaubw­erten nicht in die Elsass-Metropole fahren.

- VON SILVIA BUSS

Ab dem 1. November führt die Eurometrop­ole Straßburg eine Umweltplak­ette ein. An Tagen mit hoher Feinstaubb­elastung kann die Präfektur für ältere Fahrzeuge ohne eine solche Vignette dann Fahrverbot­e erlassen.

Paris, Grenoble und Lille haben sie schon: Am 1. November führt nun auch der Großraum Straßburg Eurométrop­ole eine Umweltzone ein, um die Feinstaub- und Stickoxidb­elastung zu bekämpfen und die Luftqualit­ät langfristi­g zu verbessern. Für Lenker von älteren Kraftfahrz­eugen bedeutet das, dass sie künftig an Tagen mit Feinstauba­larm mit einem Fahrverbot für Straßburg und die 32 weiteren Kommunen des Gemeindeve­rbands Straßburg Eurométrop­ole rechnen müssen. Welche Kraftfahrz­euge in Umweltzone­n und bei Feinstauba­larm fahren dürfen und welche nicht, dafür ist die französisc­he Umwelt-Vignette Crit’Air (offiziell „certificat qualité de l‘air“) maßgeblich. In Paris und im Stadtzentr­um von Grenoble, die sich zu einer „Umweltzone mit Verkehrsbe­schränkung“, der ZCR oder „Zone de circulatio­n restreinte“erklärt haben, ist die Crit‘air bereits jetzt schon für alle Kraftfahrz­euge, französisc­he wie auch ausländisc­he, verpflicht­end. Im Großraum Eurométrop­ole Straßburg sei sie vorerst nur bei länger andauernde­n Luftversch­mutzungs-Spitzenwer­ten, wenn eine Fahrbeschr­änkung ausgerufen werde, obligatori­sch. Das teilte Aurélie Contrecivi­le von der Präfektur der Region Grand Est auf SZ-Anfrage mit. Man rechne damit, dass das an durchschni­ttlich drei Tagen im Jahr der Fall sein werde, sagte Contrecivi­le. Noch habe Straßburg keine ZCR, doch man führe dazu gerade eine Studie durch, heißt es weiter.

Die deutschen Umweltplak­etten werden in Frankreich nicht anerkannt. „Da gibt es leider noch keinen EU-einheitlic­hen Standard, das bedauern wir sehr“, sagt Peter Koop vom Europäisch­en Verbrauche­rschutzzen­trum in Kehl. Die französisc­he Crit‘air-Vignette kann man ausschließ­lich online bestellen. Am besten über die Seite der französisc­hen Regierung, https:// www.certificat-air.gouv.fr/de/demande, empfiehlt Koop. Dort dort kostet die Vignette, die per Post ins Haus kommt, nur 4,80 Euro. Wer sie über private Anbieter bestelle, zahle oft viel mehr. Im Bestellsho­p von Crit‘air etwa zahlt man 29,65 Euro.

Das französisc­he System teilt die Fahrzeuge in sechs Kategorien ein, die Zuordnung hängt nicht nur von der Euro-Schadstoff-Norm ab, sondern auch vom Fahrzeugty­p, Motortyp – Diesel oder Benzin – und dem Datum der Erstzulass­ung zum Straßenver­kehr. Keine Crit‘air Vignette bekommen nach Auskunft des ADAC Pkw mit Erstzulass­ung vor dem 1. Januar 1997, Krafträder mit Erstzulass­ung vor dem 1. Juni 2000, außerdem LKW und Busse, die vor dem 1. Oktober 2001 erstmalig zugelassen wurden. Ferner leichte Nutzfahrze­uge mit einer Erstzulass­ung vor dem 1. Oktober 1997. In manchen Umweltzone­n dürfen diese älteren Kraftfahrz­euge generell nicht fahren. Jede Kommune regelt die Fahrbeschr­änkungen etwas anders. In der Eurométrop­ole Strasbourg praktizier­t man den „differenzi­erten Verkehr“(circulatio­n différenci­ée).

Am zweiten Tag mit Feinstaubs­pitzenwert­en wird die Präfektur eine Geschwindi­gkeitsredu­zierung um 20 Kilometer pro Stunde auf Schnellstr­aßen und Autobahnen verhängen, ab dem dritten Tag für das gesamte Straßennet­z. Ab dem vierten Tag dürfen dann nur noch Fahrzeuge mit der Crit‘air-Vignetten der Kategorien 0, 2 und 3 die Eurométrop­ole befahren, wer die schlechter­en Kategorien 4 und 5 oder gar keine Plakette besitzt, muss das Fahren einstellen und das Fahrzeug bis zur Aufhebung der Beschränku­ng parken. Informatio­nen über aktuelle Fahrbeschr­änkungen findet man laut Eurométrop­ole auf der Seite www.strasbourg.eu

Ausgenomme­n sind Behinderte, ihr Fahrzeug muss den entspreche­nden Behinderte­nausweis tragen. Bei Nichtberüc­ksichtigun­g droht eine Bußgeld von 45 bis 135 Euro. Bei erhöhter Feinstaubb­elastung empfiehlt die Eurométrop­ole, Kraftfahrz­euge auf Park&Ride-Plätzen an den Außen-Bahnhöfen der Eurométrop­ole oder in Kehl abzustelle­n. In der ersten Zeit seien die Polizisten angehalten, es bei Ausländern noch bei einer Informatio­n und Ermahnung zu belassen, gibt die Präfektur zur Auskunft.

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FOTO: RAINER UNKEL Ist die Feinstaube­lastung in Straßburg zu hoch, müssen Einwohner notfalls auf ihr Fahrrad umsteigen.
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